Corona-Hotspot

Polizei verstärkt Kontrollen im Kreis Tirschenreuth


Tschechien verbietet alle Einreisen die nicht lebensnotwendig sind. Ausnahmen sind Ausländer die in dem Land arbeiten.

Tschechien verbietet alle Einreisen die nicht lebensnotwendig sind. Ausnahmen sind Ausländer die in dem Land arbeiten.

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Tirschenreuth will die Polizei ab sofort die Kontrollen im Bezug auf die Einhaltung der Corona-Einreise-Verordnung verstärken - auch an den Grenzen zum Nachbarland Tschechien.

Bereits in den vergangenen Wochen habe man verstärkt überprüft, ob die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie von der Bevölkerung eingehalten werde. Jetzt sollen diese Kontrollen noch einmal verstärkt werden, teilt das Polizei Präsidium Oberpfalz mit. In der aktuellen Situation des Landkreises, der bundesweit am stärksten von der Pandemie betroffen ist, wolle man außerdem kontrollieren, on die Vorschriften der Einreisequarantäneverordnung und die Corona-Einreise-Verordnung eingehalten werden.

Eine von den Kontrollen stark betroffene Gruppe sind Berufspendler, die zur Arbeit aus der Tschechischen Republik nach Deutschland einreisen. Die Polizei will dabei überprüfen, ob die Pendler einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, diesen Test im Rahmen eines Schnelltests in Testzentren unmittelbar nach dem Grenzübertritt durchführen zu lassen.

Den Berufspendlern ist die Verpflichtung laut Polizei bekannt und wird in großen Teilen eingehalten. Durch die verstärkten Kontrollen soll der Anteil der Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen, weiter reduziert werden. Dabei wolle man möglichst zügig arbeiten, um Verzögerungen beim Arbeitsbeginn der Pendler zu verhindern.

Grenzpendlern aus der Tschechischen Republik ist ein Einkauf in Deutschland gestattet, aber nur auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise zurück. Auch das will die Polizei überprüfen. Jeder, der in Deutschland lebt, und über die Grenze zum tanken oder einkaufen fahren will, muss anschließend mindestens zehn Tage in Quarantäne - auch wenn der Grenzübertritt nur kurz ist.

Verstöße werden konsequent verfolgt. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.