Blaulicht

Ein halbes Gramm Crystal dabei


Bei einem jungen Tschechen entdeckten Schleierfahnder ein halbes Gramm Crystel.

Bei einem jungen Tschechen entdeckten Schleierfahnder ein halbes Gramm Crystel.

Von Redaktion idowa

Furth im Wald: Mit Crystal am Steuer

Die Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe (GPG) Furth im Wald kontrollierten am Montag gegen 8.30 Uhr auf der B20 bei Furth im Wald einen VW Passat. Beim 28-jährigen Fahrer stellten sie Anzeichen für Drogenkonsum fest, ein freiwilliger Urintest bestätigte dies. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten in der Handtasche der 22-jährigen Beifahrerin eine Druckverschlusstüte mit rund einem halben Gramm Crystal Speed. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt, die Personen zur Dienststelle verbracht. Ein Arzt führte bei dem Fahrer eine Blutentnahme durch. Ihn erwartet eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss. Da sich in den mit einer Dolmetscherin durchgeführten Vernehmungen herausstellte, dass die beiden Personen das Crystal gemeinsam kauften und konsumierten, erwartet nun beide ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Furth im Wald: Falsches Kennzeichen

Am Montag gegen 18.45 Uhr stoppten Beamte der GPG Furth im Wald ein Fahrzeuggespann auf der Böhmerstraße zu einer verdachtsunabhängigen Kontrolle. Dabei stellten sie fest, dass an dem Gespann, das ein 59-Jähriger steuerte, gelbe niederländische Händlerkennzeichen angebracht waren. Den Beamten fiel auf, dass die Kennzeichen in den Niederlanden gar nicht existent sind. Die Ermittlungen ergaben, dass die falschen Kennzeichen von einem 37-jährigen Autohändler angefertigt und anschließend an den 59-Jährigen übergeben wurden. Die Männer wurden angezeigt.

Furth im Wald: Marihuana und Einhandmesser dabei

Bei der Kontrolle einer 19-Jährigen auf der Böhmerstraße, die zuvor aus der Tschechischen Republik eingereist war, fanden Schleierfahnder am Dienstagabend ein Gramm Marihuana und ein Einhandmesser. Für das Rauschgift konnte sie keine Erlaubnis vorweisen, auch ein berechtigtes Interesse am Führen des Einhandmessers konnte sie nicht geltend machen. So zeigten sie die Polizisten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz an.