Blaulicht

Böller in Jacke versteckt


Die Einfuhr solcher Böller stellt ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz dar.

Die Einfuhr solcher Böller stellt ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz dar.

Von Redaktion idowa

Fahnder der Bundespolizei haben bei Kontrollen im Bereich Furth im Wald erneut Feuerwerkskörper der Kategorie 3 festgestellt.

Zwei Männer aus Baden-Württemberg im Alter von 18 und 29 Jahren gerieten am Donnerstagnachmittag in eine Kontrolle. Dabei stellten die Fahndungsbeamten fest, dass die beiden Männer insgesamt 104 Feuerwerkskörper der Marke DUM BUM, Kategorie 3, mit einem Gewicht von über 1,5 Kilogramm mitführten. Über eine Erlaubnis für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie 3 verfügte keiner der beiden Männer.

Die Einlassung des 18-Jährigen, beim Kauf in Tschechien nicht gewusst zu haben, dass die Einfuhr nach Deutschland und der Umgang mit diesen Böllern ohne besondere Erlaubnis in Deutschland verboten ist, war allerdings unglaubwürdig. Seine 80 Böller hatte er nämlich in den Ärmeln seiner Jacke versteckt. Beide erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.