Flughafen München

28-jähriger Steward mit gefälschten Papieren


Beinahe täglich ziehen Bundespolizisten am Moos-Airport bei den Ein- und Ausreisekontrollen Reisende mit gefälschten Dokumenten aus dem Verkehr. Wie das Beispiel des Syrers zeigt, lohnt es sich, auch bei Uniformträgern von Zeit zu Zeit etwas genauer hinzuschauen.

Beinahe täglich ziehen Bundespolizisten am Moos-Airport bei den Ein- und Ausreisekontrollen Reisende mit gefälschten Dokumenten aus dem Verkehr. Wie das Beispiel des Syrers zeigt, lohnt es sich, auch bei Uniformträgern von Zeit zu Zeit etwas genauer hinzuschauen.

Von Monika Müller

Bundespolizisten haben einen 28-jährigen Flugbegleiter mit gefälschtem Reisepass gestoppt. Den Pass nutzte der Mann, um bei der Deutschen Botschaft ein Visum zu bekommen.

Ein 28-jähriger, syrischer Flugbegleiter wollte nach seinem privaten Besuch in Bayern gerade seinen Flug nach Abu Dhabi, seiner Wahlheimat, antreten, als er von der Bundespolizei zur Wache mitgenommen wurde. Der Grund für die Festnahme laut Polizeibericht: Den Bundespolizisten war bei einer Kontrolle aufgefallen, dass der Steward einen gefälschten Reisepass mit sich trug. Die Gültigkeit des Passes war um fünf Jahre "verlängert" worden. Bei der Vernehmung beharrte der Syrer auf seiner Unschuld. Er gab an, dass er den Reisepass nicht ordnungsgemäß verlängern konnte. Er hätte persönlich nach Syrien, seinem Geburtsland, fliegen müssen, um die Angelegenheiten vor Ort zu regeln. Stattdessen schickte er seinen abgelaufenen Reisepass zu einem Freund in seiner Heimat, der das für ihn - auf illegale Weise - regelte. Der Syrer gab an, dass er mit dem gefälschten Pass den Job bei der arabischen Airline bekommen konnte, bei der er dann als Steward gearbeitet hatte. Mit dem gefälschten Reisepass beantragte der 28-Jährige zudem ein Visum bei der Deutschen Botschaft.

Wie aus der Pressemitteilung der Polizei weiter hervorgeht, hatte der Syrer nach eigenen Angaben Bedenken, zum syrischen Militärdienst eingezogen zu werden, wenn er nach Syrien zurückgeflogen wäre. Kritisch ist allerdings, dass die Argumente, die vom Festgenommenen vorgebracht wurden, nicht mit den Informationen übereinstimmen, die die Polizisten von Seiten der syrischen Behörden und anhand der Einträge im Reisepass hatten. Trotz aller Ungereimtheiten lieb der Syrer bei seiner Aussage.

Der Syrer wurde von der Bundespolizei wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise, illegalen Aufenthalts und Visumerschleichung angezeigt. Das Schengenvisum, das ihm die Deutsche Botschaft ausgestellt hatte, wurde annulliert, der 28-Jährige am Sonntag zurück nach Abu Dhabi geschickt. Vor seinem Abflug musste der Flugbegleiter zusätzlich 1.000 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens bei den Bundesbeamten hinterlegen.