München

21-Jähriger beißt Polizisten am Flughafen


Bundespolizisten am Münchner Airport überprüfen täglich mehrmals herrenlose Gegenstände auf ihre Gefährlichkeit und sorgen so auf dem gesamten Flughafen für die Sicherheit von Mitarbeitern und Reisenden.

Bundespolizisten am Münchner Airport überprüfen täglich mehrmals herrenlose Gegenstände auf ihre Gefährlichkeit und sorgen so auf dem gesamten Flughafen für die Sicherheit von Mitarbeitern und Reisenden.

Von Redaktion idowa

Am Donnerstag war ein 21-Jähriger den Bundespolizisten bei der Überprüfung eines herrenlosen Gepäckstücks aufgefallen. Als ein Beamter den Mann ansprach, hüllte er sich erst in Schweigen und flippte schließlich aus.

Bundespolizisten hatten im Zentralbereich des Flughafens herrenlose Gepäckstücke entdeckt. Als sie gerade dabei waren, diese zu überprüfen und gegen unberechtigten Zugriff zu sichern, fiel ihnen der 21-Jährige auf. Als die Beamten ihn fragten, ob dies seine Sachen seien, verneinte er und ging weg. Kurz darauf entdeckte ein Bundespolizist den Oberbayern, wie er etwas entfernt die Situation beobachtete.

Der Beamte wollte den Beobachter zur Rede stellen. Daraufhin versuchte der Angesprochene, sich aus dem Staub zu machen. Der Bundespolizist hielt den Mann am Arm fest. Dem Uniformierten fiel auf, dass sein Gegenüber über das Maß angespannt und apathisch war. Dann ging alles sehr schnell. Der 21-Jährige flippte unvermittelt aus, schlug und trat um sich. Es bedurfte dreier Beamter, um den Aggressor ruhig zu stellen und festzunehmen.

Bei dem Gerangel trugen die Beamten nicht nur leichte Blessuren und Prellungen davon. Einen Beamten biss der 21-Jährige so fest in den Oberarm, dass er eine offene, blutende Wunde davontrug. Schließlich brachten die Bundespolizisten den Festgenommenen auf die Wache. Aber auch dort schwieg er weiterhin beharrlich und wollte keine Angaben zu seinem Verhalten machen.

Eine hinzugezogene Ärztin schloss bei dem Verhalten des 21-Jährigen eine Drogenabhängigkeit ebenso wenig aus wie Entzugserscheinungen und empfahl eine Einweisung nach dem bayerischen Unterbringungsgesetz.