Aserbaidschan-Affäre

Vorwurf der Bestechlichkeit: Ex-CDU-Abgeordneter vor Gericht

Steht erneut vor Gericht: der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer. (Archivbild)

Steht erneut vor Gericht: der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer. (Archivbild)

Von dpa

Mit Verzögerung ist in München ein neuer Prozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan gestartet. Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten. Über seinen Anwalt ließ er die Vorwürfe erneut als haltlose Behauptungen und „Fake News“ zurückweisen.

Eigentlich hätte das Verfahren vor zwei Wochen starten sollen. Weil Fischers Ehefrau, die er als Wahlverteidigerin benannt hat, aber angab, die Ladung nicht erhalten zu haben, musste das Gericht den Beginn verschieben. Die Ladung zum Neustart erhielt sie nun nachweislich - erschien aber nicht.

Aserbaidschan soll sich jahrelang - und das erfolgreich - bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer - von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv - soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten haben.

Fischers Anwalt Heiko Hofstätter griff im Namen seines Mandanten unter anderem das Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft scharf an. Die Anklage sei völlig unzureichend, das Gericht hätte diese niemals zulassen dürfen. Der Anklagebehörde warf er „Behauptungen ins Blaue hinein“ vor. „Die Anklage ist ein Drehbuch mit viel Fantasie der Autoren - aber eben doch Fiktion“, sagte er. Diese werde zusammenfallen wie ein Kartenhaus.

Es habe keinen Auftrag, keine Weisungen oder Vereinbarung gegeben, dass Fischer im Sinne Aserbaidschans tätig werden soll. Derartige Behauptungen seien schlicht falsch. „Es handelt sich schlicht um Fake News.“ Es gebe auch keinerlei belastbaren Beweise oder auch nur Indizien für eine „Unrechtsvereinbarung“ Fischers mit Aserbaidschan. Zudem argumentiert die Verteidigung, es gebe keine Beweise für irgendwelche Geldzahlungen.

In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Münchner Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner hat dagegen allerdings Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung aber abgetrennt - nun läuft der neue Prozess. Fischers Verteidigung hatte die Vorwürfe schon im ersten Prozess als haltlos zurückgewiesen. Bis zu einem möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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