Klage

VGH urteilt am 14. Juni über Polizeiaufgabengesetz


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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Von dpa

Am 14. Juni will der bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit mehrerer Regeln im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verkünden. Das teilte Präsident Hans-Joachim Heßler bei der mündlichen Verhandlung einer Popularklage gegen das Gesetz am Donnerstag mit. Doch es sind auch weitere Klagen und Meinungsverschiedenheiten zu dem Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig, etwa von Grünen und SPD. Mit dem Verkündungstermin im Juni ist die juristische Debatte um das umstrittene Gesetz also noch nicht vorbei.

Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten in ihrer Popularklage vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der "drohenden Gefahr", der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht, als verfassungswidrig kritisiert. Das PAG verstoße dabei gegen das Rechtsstaatsprinzip, den Grundsatz der Gewaltenteilung und mehrere Grundrechte. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.


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