Bayern

Vergewaltigungsprozess in München: Täter mit Wolfsmaske weiter geständig

Vergewaltigung mit Wolfsmaske: Im zweiten Anlauf soll das richtige Strafmaß für den geständigen Täter gefunden werden. Der Mutter des elfjährigen Opfers soll die Aussage erspart bleiben.


Der Angeklagte wird von seinem Anwalt Adam Ahmed zu seinem Platz auf der Anklagebank geleitet.

Der Angeklagte wird von seinem Anwalt Adam Ahmed zu seinem Platz auf der Anklagebank geleitet.

Von John Schneider

München - Mit ganz leiser Stimme antwortet der Mann (47), der mit einer Wolfsmaske getarnt ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt und dadurch weit über München hinaus traurige Bekanntheit erlangt hat, auf die Fragen des Vorsitzenden Richters. So leise, dass ihn Richter Stephan Kirchinger auffordert, doch bitte lauter zu sprechen.

Das versucht der Angeklagte. Doch viel zu sagen hat er sowieso nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt werde sein Mandant zu den Vorwürfen schweigen, erklärt stattdessen sein Strafverteidiger Adam Ahmed. Sein Mandant stehe aber zu der Tat, bleibe bei dem Geständnis, das er im ersten Prozess abgelegt habe. Der vorbestrafte Sexualstraftäter war 2021 wegen Vergewaltigung, Nötigung und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Dabei soll dem Landgericht ein Fehler unterlaufen sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) kritisierte im vergangenen Jahr jedenfalls die Art und Weise, wie zu der Entscheidung über Strafzumessung gefunden wurde. Der Zusammenhang von Haftdauer und Sicherungsverwahrung hätte stärker thematisiert und gegeneinander abgewogen werden müssen, so die Karlsruher Richter. Der Schuldspruch bleibt davon zwar unberührt. Über die Strafzumessung müsse aber bei einer anderen Jugendschutzkammer des Münchner Landgerichts neu verhandelt werden (AZ berichtete)i. Gestern startet die Neuauflage im Strafjustizzentrum.

Zu den Folgen der Tat für die Familie des Mädchens sollte dabei eigentlich auch die Mutter der Elfjährigen befragt werden. Ihre Anwältin will ihr das aber nicht zumuten. Die Frau leide wie ihre Tochter bis heute an den Folgen.

Die Anwältin schlägt dem Gericht stattdessen die Vernehmung des behandelnden Psychologen vor, der die psychischen Auswirkungen für die Familie viel besser einschätzen könne. Die Verfahrensbeteiligten, auch der Angeklagte, erklären sich damit einverstanden.

Der Überfall auf das Mädchen in der Nähe der S-Bahn-Station Fasangarten hatte auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Verurteilte befand sich zum Tatzeitpunkt im Juni 2019 in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Offenbar rechnete niemand mit weiteren Taten.

"Sie gefiel ihm, er beobachtete und fotografierte sie"

Ausgerechnet auf diesem Weg zu seiner WG fiel ihm das Mädchen in der S-Bahn auf. Er beobachtete sein Opfer tagelang, kundschafte dessen Heimweg aus und kaufte sich extra eine Wolfsmaske für die Tat. "Sie gefiel ihm, er beobachtete sie, er fotografierte sie", heißt es im ersten Urteil.

Da der Angeklagte gestern nichts sagen will, bleibt der Jugendschutzkammer viel Zeit, um aus den acht - teilweise einschlägigen - Vorstrafen des Mannes zu zitieren. Schon als Jugendlicher fiel er demnach über Kinder her.

Mehrfach wurde der Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und auch wegen Vergewaltigung verurteilt, verbrachte viele Jahre in Haft oder in der Psychiatrie. Die letzte Verurteilung vor dem Wolfsmasken-Fall stammt aus dem Jahre 2010.

Der Prozess wird fortgesetzt.