Jagdgesetz

Tiroler Vorstoß zum leichteren Abschuss des Wolfs


Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.

Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.

Von dpa

Im österreichischen Bundesland Tirol können die in Europa eigentlich streng geschützten Wölfe künftig wesentlich leichter abgeschossen werden. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit breiter Mehrheit eine Änderung des Jagdgesetzes. Anlass ist die steigende Zahl der Wölfe, die 2022 auf den Almen Hunderte Schafe und Ziegen getötet haben sollen.

Das Gesetz sei zwar angesichts der Naturschutz-Vorschriften ein "Grenzgang", aber das Zurückdrängen der Raubtiere sei mit Blick auf die Almbauern zwingend nötig, sagte Landwirtschaftsminister Josef Geisler (ÖVP). Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) in der EU sei 30 Jahre alt und müsse an die Aktualität angepasst werden. "Der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht", sagte der FPÖ-Abgeordnete Markus Abwerzger.

Nach Angaben der Naturschutzorganisation WWF leben in Europa etwa
17.000 Wölfe, davon rund 550 in den Alpen. In Tirol wurden zuletzt rund 20 Tiere gezählt. Der Wolf rücke näher an die Siedlungsgebiete heran, betonten mehrere Redner.

2022 hatte das Land Abschussbescheide für sogenannte Risikowölfe erlassen. Einsprüche von Naturschutzorganisationen verhinderten aber letztlich eine Tötung. Die Verordnung soll nun dafür sorgen, dass solche Tiere geschossen werden können.

Als Herdenschutzmaßnahme sind in Tirol laut Landesregierung 2022 rund 115 Kilometer wolfsabweisender Zaun vom Land gefördert worden. Dies gelte für das Tal, auf den Almen sei so etwas nicht kostendeckend möglich, hieß es. In Tirol gibt es 2100 Almen, auf rund 400 meist hochalpinen Almen werden Schafe aufgetrieben. Insgesamt leben dort rund 70.000 Tiere.

2022 hat das Landesverwaltungsgericht auf Drängen der Behörden den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen mit der Bitte zu einer Rechtsauslegung der FFH-Richtlinie. Bis zu einer Entscheidung des EuGH will Tirol alle Möglichkeiten zum Schutz der Almwirtschaft ausschöpfen. Eine Stoßrichtung beim EuGH betrifft den Gleichheitsgrundsatz. Vom Schutzregime der FFH-Richtlinie sind laut Landesregierung diverse EU-Länder ausgenommen.