Niederbayern

Telefonbetrug: Schon eine Dreiviertelmillion Euro Schaden


Der Schaden, der Opfern in Niederbayern aus sogenannten "Call-Center"-Betrügen entstanden ist, summiert sich laut Staatsanwaltschaft seit Anfang 2017. auf über 750.000 Euro.

Der Schaden, der Opfern in Niederbayern aus sogenannten "Call-Center"-Betrügen entstanden ist, summiert sich laut Staatsanwaltschaft seit Anfang 2017. auf über 750.000 Euro.

Von Redaktion idowa

Gegen Telefon-Betrüger, die nach der sogenannte Enkeltrick-Masche vorgehen, will die Staatsanwaltschaft Landshut jetzt verstärkt vorgehen. Das schreibt die Behörde in einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung. Der Schaden, der den Opfern in Niederbayern durch die Betrügereien, summiert sich seit Anfang 2017 auf mindestens eine Dreiviertelmillion Euro.

In Niederbayern treten in letzter Zeit gehäuft Trickbetrüger auf, die Bürgerinnen und Bürgern anrufen und sich als angebliche Verwandte oder Polizisten ausgeben oder einen vermeintlichen Gewinn versprechen. In allen Fällen geht es nur darum, von den Angerufenen Bargeld oder andere Wertgegenstände zu ergaunern. Die Staatsanwaltschaft Landshut intensiviert daher die Ermittlungen gegen diese Form der Kriminalität durch die Einrichtung einer Sonderzuständigkeit zur Bekämpfung von bandenmäßig organisiertem Trickbetrug.

Im Bereich Niederbayern wurden durch "Callcenter-Betrug" 2017 bei etwa 270 Fällen rund 550.000 Euro und bis Ende April 2018 schon bei etwa 130 Fällen rund 260.000 Euro von Geschädigten ergaunert. Mit anderen Worten: Anfang dieses Jahres wurden bereits fast 50 Prozent der Gesamtfälle des letzten Jahres erreicht; mit steigender Tendenz!

Dieses Phänomen der Kriminalität erfordert ein besonders rasches und gezieltes Vorgehen bei den Ermittlungen, um hier der hoch professionell und international agierenden Täter habhaft zu werden und Beute sichern zu können.

Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Landshut nunmehr zum ersten August eine Sonderzuständigkeit zur gezielten Bekämpfung dieses bandenmäßig organisierten Trickbetrugs eingerichtet.

Durch die Konzentration von entsprechender Fachkompetenz und Erfahrung bei zwei Staatsanwälten der Behörde soll zukünftig noch besser gewährleistet werden, dass in enger Zusammenarbeit mit der Polizei derartige Ermittlungsverfahren, die oftmals Bezug ins Ausland aufweisen, effizient geführt werden können.

Unter der Bezeichnung "Callcenter-Betrug" werden bei Polizei und Justiz unter anderem die Phänomene "Enkeltrick", "falscher Bediensteter", insbesondere: "falscher Polizist" und "Gewinnversprechen" zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Trickbetrug, der in den meisten Fällen aus Telefonzentralen gesteuert wird, die häufig im südost-europäischen Raum angesiedelt sind.

Gezielt werden insbesondere ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen von dort aus angerufen. Dabei wird die Rufnummer des Anrufers unterdrückt beziehungsweise eine falsche, nämlich vermeintliche örtlichen Rufnummer angezeigt. Das Vortäuschen solcher Rufnummern wird als Call-ID-Spoofing bezeichnet.

Dem Angerufenen wird vorgespiegelt, ein Verwandter oder eine Amtsperson sei am Telefon. In den verschiedensten Varianten wird dann behauptet, der angeblich anrufende Verwandte befinde sich gerade in einer akuten finanziellen Notlage. Oder der vermeintlich anrufende Polizist warnt davor, dass man erfahren habe, Diebe planten bei dem Angerufenen einzubrechen. Deshalb wolle man Wertsachen in Sicherheit bringen, indem ein Amtsträger sie abholen komme. Bei einer anderen Variante wird dem Angerufenen erklärt, er habe beispielsweise bei einer Lotterie gewonnen; der Gewinn könne aber erst nach Zahlung einer gewissen Gebühr ausgezahlt werden.

Allen Fällen ist das Ziel gemeinsam, den Angerufenen dazu zu bewegen, Bargeld oder/und andere Wertgegenstände einem telefonisch angekündigten Abholer zu übergeben.

Dem Zeitfaktor kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu! Je früher Polizei und in der Folge die Staatsanwaltschaft von derartigen Anrufen erfahren, desto höher sind die Aufklärungsmöglichkeiten.

Wichtig ist deshalb, dass sich Angerufene oder deren Angehörige sowie andere Personen, die von einem solchen Vorgehen Kenntnis erlangen sofort unter der Rufnummer 110 mit der Polizei in Verbindung setzen.