Aus- und Fortbildung
Sollten Ehrenamtliche gleichberechtigt freigestellt werden?
4. Dezember 2023, 16:58 Uhr
![Der zeitliche Aufwand der Ehrenamtlichen für Schulungen wird ihren Arbeitgebern von der Staatsregierung nicht entschädigt. Die Kollegen bei staatlichen Einrichtungen wie dem technischen Hilfswerk (THW) und der Feuerwehr können sich für ihre Aus- und Fortbildung vom Arbeitgeber ohne Probleme freistellen lassen.](https://www.idowa.de/imgs/04/3/4/6/4/1/4/7/tok_5b8609a42f664f7874c187df3c4582bc/w800_h450_x800_y450_1a19c1fb-82e2-44d9-a2a4-92b48e18e5da_1-ab020f13bae83f2c.jpg)
Jannik Hoegener/Malteser
Der zeitliche Aufwand der Ehrenamtlichen für Schulungen wird ihren Arbeitgebern von der Staatsregierung nicht entschädigt. Die Kollegen bei staatlichen Einrichtungen wie dem technischen Hilfswerk (THW) und der Feuerwehr können sich für ihre Aus- und Fortbildung vom Arbeitgeber ohne Probleme freistellen lassen.
Etliche Schulungen hat Josef Kandler vor gut 20 Jahren absolviert, ehe er an Einsätzen teilnehmen durfte. Worauf es im Notfall ankommt, das lernte er an seinen freien Abenden, Wochenenden und in seinen Urlauben - neben dem Vollzeitberuf. Rund 520 Stunden hat seine Grundausbildung gedauert. Kandler ist ehrenamtlicher Rettungssanitäter bei den Maltesern im Landkreis Deggendorf.
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