Landgericht München

Revision gegen Urteil zu ICE-Messerangriff eingelegt


Der Angeklagte (3.v.l.) steht zusammen mit Polizeibeamten und seinen Anwälten Martin Gelbricht (l) und Maximilian Bär (2.v.l. verdeckt) im Verhandlungssaal.

Der Angeklagte (3.v.l.) steht zusammen mit Polizeibeamten und seinen Anwälten Martin Gelbricht (l) und Maximilian Bär (2.v.l. verdeckt) im Verhandlungssaal.

Von dpa

Mit der Messerattacke auf vier Reisende in einem ICE in Bayern wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen müssen.

Die Verteidigung des zu 14 Jahren Haft verurteilten Angeklagten habe wie angekündigt Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München am Freitag. Das Gericht hatte den 28-Jährigen am 23. Dezember unter anderem des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Der Mann hatte im November 2021 in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen dabei schwer verletzt. Beim Prozess stand die Frage nach einem möglichen radikal-islamistischen Hintergrund und der Rolle einer möglichen psychischen Erkrankung des Mannes im Zentrum. Die Richter folgten letztlich der Einschätzung der beauftragten Experten: Eine psychische Erkrankung des in Syrien aufgewachsenen palästinensischen Volksangehörigen zum Tatzeitpunkt schlossen sie aus.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung sah in ihrem Mandanten hingegen einen schuldunfähigen, paranoid schizophrenen Menschen. Sie plädierte für einen Freispruch sowie eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.