Prozess in Würzburg

Psychiatrie statt Gefängnis für Messerstecher wahrscheinlich


Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.

Von dpa

Im Wahn, getrieben von Halluzinationen und Stimmen in seinem Kopf, greift ein Mann in Würzburg unschuldige Passanten an. Für drei Frauen endet dies tödlich. Der Täter könnte für viele Jahre in eine Psychiatrie kommen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München will den Messerstecher von Würzburg zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung damit ausgeschlossen.

"Der Beschuldigte hat die Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen", sagte Oberstaatsanwältin Judith Henkel am Montag in Estenfeld bei Würzburg vor dem Landgericht Würzburg. Er sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen, habe das Unrecht seiner Taten am 25. Juni 2021 laut zweier Gutachten nicht einsehen können. Er sei daher nicht zu einer Haftstrafe zu verurteilen, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

Der Beschuldigte ist Sachverständigen zufolge paranoid schizophren und ohne Behandlung allgemeingefährlich. Der Somalier habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe, sagte Henkel. Stimmen in seinem Kopf hätten den Mann zu der Tat ermutigt. "Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten."

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Flüchtling nach der Beweisaufnahme Mord in drei Fällen, versuchten Mord in sechs Fällen, versuchten Totschlag in vier Fällen sowie gefährliche, schwere und vorsätzliche Körperverletzung vor. "Es waren vier Minuten, in denen der Beschuldigte ein Blutbad angerichtet hat", sagte Henkel. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt.

Die meisten der sieben Nebenklagevertreter schlossen sich den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft an. An diesem Dienstag sind die Schlussworte der Verteidigung geplant, womöglich kommt dann auch das Urteil.

Seit April muss sich der Somalier um die 30 - das genaue Alter ist den Behörden nicht bekannt - in dem Sicherungsverfahren verantworten. Es gilt als erwiesen, dass er in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Frauen mit einem Messer tötete. Zudem gab es vier schwer verletzte Frauen. Ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger wurden ebenfalls schwer verletzt. Hinzu kamen drei Leichtverletzte. Ein angegriffener Polizist blieb unverletzt.

Sollte das Gericht auch davon ausgehen, dass der Täter zur Tatzeit schuldunfähig war, ist ein Urteil nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) wahrscheinlich. Dann käme der Mann in einer Psychiatrie unter - womöglich lebenslang.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.