Münchner Eltern-Kind-Zentrum
Nachbarn gegen Kinder
20. September 2019, 21:24 Uhr aktualisiert am 20. September 2019, 21:24 Uhr
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mit Material der dpa
Ständiges Kommen und Gehen, Kinderlärm, Musik und ab und zu ein Fest - ist das zumutbar in einem Haus, in dem neben Wohnungen an sich nur ein Laden mit Lager sein darf? Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Freitag in Karlsruhe über die Zulässigkeit eines Münchner Eltern-Kind-Zentrums. Die Eigentümer der Wohnung über dem sogenannten Elki klagen dagegen.
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