Verfassungswidrige Zeichen

Mit Pullover zum Blaulichttag - ohne nach Hause

Die Polizei greift ein, wenn Zeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen getragen werden. (Symbolbild)

Die Polizei greift ein, wenn Zeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen getragen werden. (Symbolbild)

Von dpa

Die Polizei hat bei einer Veranstaltung von Hilfsorganisationen in Unterfranken einen Besucher erwischt, dessen Pullover mit verbotenen Zeichen der Nationalsozialisten versehen war. Der 45-Jährige musste daher sein Oberteil beim sogenannten Blaulichttag in Gerolzhofen (Landkreis Schweinfurt) ausziehen, weil der Anfangsverdacht eines Straftatbestandes bestand - und bekam ihn am Sonntag auch nicht wieder. Stattdessen wird nun gegen den Mann wegen des Verwendens von Zeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt.

Auf dem Pullover war zum einen die sogenannte Tyr-Rune zu sehen. Die Rune soll nach Angaben der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus auf den altnordischen Himmels- und Kriegsgott Tyr verweisen. In der Zeit des Nationalsozialismus sei sie unter anderem als Abzeichen von der Reichsführerschule der SA - dem gewaltbereiten Sturmtrupp - verwendet worden sein.

Zudem zierte den Pullover nach Polizeiangaben die einfache Sigrune - früher das Emblem des Deutschen Jungvolks, einer Unterorganisation der Hitler-Jugend. Die Verwendung beider Zeichen ist strafbar.

Bei dem „Blaulichttag“ stellte die Polizei zusammen mit anderen Blaulichtorganisationen und der Bundeswehr ihre Arbeit der Öffentlichkeit vor.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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