Urteil ist gefallen

Messerattacke in Landshut: Neun Jahre Haft und Unterbringung

Gleich ein ganzes Motivbündel führte wohl zur tödlicher Messerattacke vor dem "Grünen Haus" in Landshut, etwa die kurze Zündschnur des Angeklagten. Nun ist das Urteil gefallen.


Neben dem gewalttätigen Umfeld sei bei dem Angeklagten eine Cannabis- sowie eine Alkoholabhängigkeit vorgelegen; auch in den Stunden vor der Tat hat der Suchtkranke im Stadtpark etliche Joints und ein paar Bier konsumiert.

Neben dem gewalttätigen Umfeld sei bei dem Angeklagten eine Cannabis- sowie eine Alkoholabhängigkeit vorgelegen; auch in den Stunden vor der Tat hat der Suchtkranke im Stadtpark etliche Joints und ein paar Bier konsumiert.

Das Verhältnis war getrübt. Es gab einen schwelenden Konflikt zwischen zwei Bewohnern des "Grünen Hauses"; von unterschiedlichen Hygienevorstellungen war während der vier Verhandlungstage die Rede, von einer 19-Jährigen, um deren Gunst die Männer möglicherweise gebuhlt haben. "Beste Freunde waren die beiden jedenfalls nicht", so das Fazit von Vorsitzendem Richter Ralph Reiter am Freitag vor dem Landgericht.

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