Bürokratie
Kinderstartgeld: Grüne warnen vor „Bürokratie-Monster“

Heiko Rebsch/dpa
Mit dem Kinderstartgeld sollen Eltern kleiner Kinder von 2026 an eine Einmalzahlung von 3.000 Euro erhalten. (Archivbild)
Vor der für 2026 geplanten Einführung des neuen bayerischen Kinderstartgelds warnen die Landtags-Grünen vor einem „Bürokratie-Monster“. Denn für das Kinderstartgeld, das das bisherige bayerische Familiengeld ablöst, müssen Eltern einen eigenen Antrag stellen. Das hat das Sozialministerium auf eine Nachfrage der Grünen hin erläutert.
Bisher erfolgte die Auszahlung des Familiengelds automatisch für alle Familien, die bereits einen Elterngeldantrag bewilligt bekommen hatten. Nur wer keinen Elterngeldanspruch hatte, musste einen Antrag stellen. Das betraf Zahlen des Ministeriums zufolge in fünf Jahren nur knapp vier Prozent der Fälle.
Das Sozialministerium argumentiert, die Konzentration auf ein eigenständiges Antragsverfahren für das Kindergeld erhöhe „die Wahrnehmbarkeit des Kinderstartgeldes als eigenständige bayerische Landesleistung“. Genau das kritisieren die Grünen besonders: „Statt den Staat schlanker zu machen, hetzt Markus Söder ein neues Bürokratie-Monster auf Bayerns Ämter und flutet sie mit hunderttausenden Anträgen. Und wozu das Ganze? Eine reine PR-Maßnahme!“, sagte Fraktionsvize Johannes Becher.
„Wir Grüne fordern nachdrücklich, das zu stoppen: Noch ist das Gesetz nicht beschlossen“, sagte er. Den Grünen zufolge ist von mehr als 100.000 zusätzlichen Anträgen pro Jahr auszugehen, gegenüber bisher rund 4.800 zusätzlichen Anträgen für die bayerischen Behörden pro Jahr. „Die CSU muss von allen guten Geistern verlassen sein, anders lässt sich dieser sozialpolitische Irrsinn nicht erklären“, kritisierte Becher.
Mit dem Kinderstartgeld sollen Eltern kleiner Kinder von 2026 an eine Einmalzahlung von 3.000 Euro erhalten. Nach dem Gesetzentwurf, den das Kabinett im Juni auf den Weg gebracht hat, soll das sogenannte Kinderstartgeld für alle Kinder gewährt werden, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind. Es soll zum ersten Geburtstag ausbezahlt werden. Zuständig für die Anträge auf das Kinderstartgeld sowie das Elterngeld ist, wie beim bisherigen Familiengeld, das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).