Hepatitis C

Infektionsfälle: Braucht es neue Regeln in den Kliniken?


Der jüngste Fall von Hepatitis-C-Infektionen wirft die Frage auf: Gibt es Lücken in den Sicherheitsvorkehrungen der Krankenhäuser? (Symbolbild)

Der jüngste Fall von Hepatitis-C-Infektionen wirft die Frage auf: Gibt es Lücken in den Sicherheitsvorkehrungen der Krankenhäuser? (Symbolbild)

Von Stefan Karl

Der Fall eines Anästhesisten, der in einer Klinik im Norden des Freistaats offenbar mehrere Patienten mit Hepatitis C infiziert hat, löst noch immer Bestürzung und Verunsicherung aus.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt - doch eine Frage stellt sich über den aktuellen Vorfall hinaus: Trifft das Hygiene- und Gesundheitsmanagement, das die Kliniken pflegen, ausreichend Vorkehrungen, um Infektionsfälle dieser Art zu verhindern?

Was genau geschehen ist, müssen die Ermittlungen noch ergeben. Fest steht: Ein offenbar medikamentensüchtiger Narkosearzt hat mehrere seiner Patienten mit dem gefährlichen Hepatitis C Erreger infiziert.

Selbstzerstörende Spritzen

Mutmaßlich waren mehrfach verwendete Utensilien wie Spritzen oder Kanülen der Übertragungsweg. "In der Regel birgt das Setzen einer Injektionsnadel das Restrisiko einer Infektion", bestätigt Eduard Fuchshuber, der Sprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, auf idowa-Nachfrage. "Der Standard ist, dass für jede Injektion eine eigene Nadel verwendet wird. Die Spritzen sind außerdem so konstruiert, dass nach der Injektion eine Plastikkapsel über die Nadel selbst geschoben wird. Das dient dazu, dass weder das Personal selbst, noch der Patient verletzt wird." Also Spritzen, die sich selbst zerstören nach der Anwendung. Klingt nach einer Technologie, die maximale Sicherheit gewährleisten sollte.

Um Infektionen in Krankenhäusern vorzubeugen, werden die entsprechenden Hygieneregeln strikt eingehalten, erklärt Fuchshuber: "Eigenschutz und der Schutz der Patienten sind im Klinikalltag mindestens gleich wichtig. Ein Patient hat Kontakt zu wenigen Kräften des Krankenhauses, während die Ärzte und Pflegekräfte zum Teil hunderte von Patienten sehen. Deshalb achten Ärzte und Schwestern üblicherweise besonders darauf, sich nicht zu infizieren."

Eher ungewöhnlich ist laut Auskunft der bayerischen Krankenhausgesellschaft, dass ein Anästhesist mit Werkzeugen wie Kanülen hantiert: "In vielen Fällen legen die Anästhesie-Pfleger und -schwestern diese Kanülen vorher und nicht der Anästhesist. Der spritzt die entsprechenden Mittel ein. Den Stich aber machen in vielen Fällen die vorbereitenden Kräfte, die dafür geschult sind."

Lesen Sie im zweiten Teil, welche Meldepflichten für das medizinische Personal an Krankenhäusern gelten.

Meldepflicht für Infektionen: Oft Ermessensfrage

Laut eigener Aussage des Krankenhauses war die Infektion des Arztes, ebenso wie seine Medikamentenabhängigkeit nicht bekannt - hätte sie das sein sollen? Bei anderen Erregern wie dem HI-Virus ist es für das medizinische Personal Pflicht, eine Infektion zu melden. Dementsprechend werden die betroffenen Ärzte und Schwestern dann bei bestimmten Tätigkeiten nicht mehr eingesetzt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) teilte uns dazu schriftlich mit: "Für die betroffene Person selbst besteht keine gesetzliche Grundlage, die Hepatitis-C-Infektion dem Arbeitgeber zu melden. Jedoch können sich im Einzelfalle im Innenverhältnis zwischen beschäftigtem Arzt und Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Informations-/Meldepflichten des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber aus dem Arbeitsrecht ergeben."

Mit anderen Worten: Das Krankenhaus hätte die Möglichkeit, sein Personal zum Melden von Infektionen anzuhalten. Allerdings bleiben auch die möglichen Konsequenzen, die sich aus einer gemeldeten Infektion ergeben, den Gremien des Krankenhauses überlassen, schreibt das LGL: "Für HCV-RNA-Positive ist ein völliges Verbot verletzungsträchtiger Tätigkeiten nach dem gegenwärtigen Wissenstand nicht gerechtfertigt. Derartige Tätigkeiten sollten aber auf das notwendige Minimum beschränkt und unter strikter Beachtung erhöhter Sicherheitsauflagen durchgeführt werden." Auch das also letztlich Ermessenssache des Krankenhauses.

"Dem Fall konsequent nachgehen"

Sowohl LGL als auch Krankenhausgesellschaft verweisen auf den hohen Sicherheitsstandard, der bereits jetzt von den bayerischen Kliniken gepflegt und in aller Regel erreicht werde. Angesichts von mindestens zwölf positiv getesteten Infektionen und rund 700 Menschen, die sich aufgrund des Vorfalls nun zusätzlich untersuchen lassen müssen, stellt sich aber die Frage, ob zusätzliche Meldepflichten nicht doch eine gute Idee wären. Hier geht es um die Balance zwischen Patientensicherheit und dem Grundvertrauen, das einem Arbeitsverhältnis innewohnen sollte - auch dem zwischen einem Krankenhaus und seinen Ärzten, Schwestern und Pflegern.

Ob neue Vorschriften mehr Sicherheit bringen - darüber herrscht zumindest auf Seiten der Krankenhausgesellschaft Skepsis. Tatsächlich gibt es eine Komponente, die durch Vorschriften nicht in den Griff zu bekommen ist: Wenn Personal den Regeln bewusst zuwiderhandelt, helfen auch mehr davon nichts. Oder, wie Eduard Fuchshuber es idowa gegenüber ausdrückt: "Wenn eine kriminelle Energie vorliegt, dann hilft auch das beste Prozessmanagement nichts. Wir sehen durch den Fall keine Notwendigkeit, den ganzen Ablauf in Frage zu stellen. Gleichwohl muss so einem Fall konsequent nachgegangen werden."