Datenauswertung

Herrmann hält an Einführung von neuer Polizei-Software fest

Notwendiges Instrument im Kampf gegen Straftäter - oder verfassungswidrig? Bayern treibt die Einführung einer neuen Polizei-Software weiter voran. Es gibt aber auch laute Kritik.


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Joachim Herrmann nimmt nach einer Kabinettssitzung an einer Pressekonferenz teil.

Die Staatsregierung hält an der geplanten Einführung einer neuen Analyse-Software für die bayerische Polizei fest - einen Termin dafür gibt es allerdings noch nicht. Das Bundesverfassungsgericht habe eine automatisierte Datenauswertung unter einschränkenden Voraussetzungen als grundsätzlich möglich erachtet, betonte das Innenministerium am Donnerstag in München nach einem entsprechenden Urteil der Karlsruher Richter. Man werde das Urteil genau analysieren und auf dieser Basis eine Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf den parlamentarischen Weg bringen, kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an.

Nach dem Karlsruher Urteil ist klar: Die Polizei darf bei der Suche nach potenziellen Straftätern grundsätzlich große Datenbestände per Software analysieren - für deren Einsatz machte das Gericht aber strenge Vorgaben. Regelungen in Hessen und Hamburg werden diesen Anforderungen bisher nicht gerecht - die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten sie deshalb für verfassungswidrig. Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei aber möglich, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung.

Das Programm, das perspektivisch bundesweit zum Einsatz kommen könnte, durchforstet die verschiedenen Datenbanken der Polizei, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden. Das soll der Polizei helfen, potenziellen Tätern auf die Spur zu kommen, noch bevor sie eine Straftat begehen können. Der Freistaat Bayern hat mit dem US-Unternehmen Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit alle anderen Polizeien dessen Programm ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen können.

Herrmann betonte, es werde sichergestellt, dass die Software nur unter den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben eingesetzt werden könne. Außerdem sicherte er zu, die Software werde nur innerhalb des Polizeinetzes und ohne Verbindung zum Internet eingesetzt. "Ein Zugriff auf die Daten von außen oder ein Datenabfluss auf externe Server ist damit ausgeschlossen." Und er betonte: "Nur besonders ausgewählte und speziell geschulte Polizeiexperten werden eine Zugriffsberechtigung bekommen." Höchstmögliche Datensicherheit und bestmöglicher Datenschutz seien die Grundvoraussetzungen für einen Einsatz der Software.

Eine Prüfung des Programms auf mögliche Hintertüren ist inzwischen abgeschlossen: Am 8. März werde man den Landtag über das Ergebnis der Quellcodeprüfung durch das Fraunhofer Institut SIT informieren, kündigte Herrmann an. Die Prüfung hatte länger gedauert als geplant.

Kritiker befürchten, dass Palantir mit dem Programm Daten der Polizei abzweigen könnte - unter anderem weil das Unternehmen als Start-up Geld von der CIA erhalten hat und den US-Auslandsgeheimdienst später zu seinen Kunden zählte. Die Landtags-SPD forderte am Donnerstag den Stopp der Software. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schiebe "den Überwachungsfantasien der Staatsregierung ganz klar einen Riegel vor", sagte der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold.