Verzögerung

Habeck-Ministerium warnt vor späterem AKW-Weiterbetrieb


Wasserdampf steigt aus dem Kühlturm des Atomkraftwerks (AKW) Isar 2.

Wasserdampf steigt aus dem Kühlturm des Atomkraftwerks (AKW) Isar 2.

Von dpa

Der Koalitionsstreit über die Atomkraft könnte nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem Problem für einen Weiterbetrieb des bayerischen Meilers Isar 2 im kommenden Jahr führen. Es habe eine "klare Verständigung mit den Koalitionspartnern" gegeben, "trotz unterschiedlicher Perspektiven" den Gesetzentwurf zur Einsatzreserve zweier Atomkraftwerke am Montag durchs Kabinett zu bringen, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. "Aufgrund politischer Unstimmigkeiten wurde aber von dieser Verständigung abgerückt." Damit sei der enge Zeitplan für das Verfahren nicht zu halten, worüber die Betreiber am Montag informiert worden seien. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

"Diese Verzögerung ist ein Problem, wenn man will, dass Isar 2 im Jahr 2023 noch Strom produziert", erklärte das Ministerium von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) weiter. "Es müssen zeitnah die Reparaturen am Atomkraftwerk vorgenommen werden, die Atomkraftwerksbetreiber brauchen Klarheit." Das Wirtschaftsministerium setze sich weiter für Lösungen ein, "sonst steht man wegen Verzögerungen ohne Isar 2 da".

Wegen der Energiekrise will Habeck zwei Atomkraftwerke für den Fall von Engpässen in der Stromversorgung bis ins Frühjahr einsatzbereit halten. Die FDP dringt dagegen auf einen Weiterbetrieb aller drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke bis ins Jahr 2024 - Parteichef und Finanzminister Christian Lindner bekräftigte dies am Montag nochmal. Eigentlich war im Zuge des Atomausstiegs vorgesehen, dass die letzten deutschen Kernkraftwerke Ende des Jahres vom Netz gehen.

Schon am vergangenen Mittwoch hatte sich das Bundeskabinett entgegen Habecks Planungen nicht mit einem Entwurf seines Ressorts zum möglichen Weiterbetrieb der zwei süddeutschen Atomkraftwerke befasst. Dieser sieht vor, das Atomgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz um Regelungen zu ergänzen, welche die Rahmenbedingungen für eine zeitlich bis zum 15. April 2023 befristete "Einsatzreserve" der Atomkraftwerke Isar 2 in Bayern und Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg schaffen.

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