Erbfrage offen

Gericht will in Papst-Verfahren am 20. Juni verhandeln


Papst Benedikt XVI. grüßt 2005 vom Balkon des Petersdoms die Menschen auf dem Petersplatz.

Papst Benedikt XVI. grüßt 2005 vom Balkon des Petersdoms die Menschen auf dem Petersplatz.

Von dpa

Nach der Absage des ursprünglichen Termins will das Landgericht Traunstein im Verfahren gegen den verstorbenen Papst Benedikt XVI. nun am 20. Juni verhandeln.

In dem Zivilverfahren geht es um einen Missbrauchsfall, der sich in der Zeit Benedikts als Erzbischof in München und Freising ereignete. Die Zivilklage richtet gegen einen verurteilten Priester, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter - und ursprünglich auch gegen den verstorbenen Papst selbst.

Das Gericht habe angeordnet, dass der beklagte Priester H. und ein informierter Vertreter des Erzbistums München und Freising persönlich erscheinen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Strafrechtlich hat das Ganze zwar keine Bedeutung mehr, aber es geht um die Frage der Schuld, die Bistumsverantwortliche in dem Fall möglicherweise auf sich geladen haben.

Eine Beweisaufnahme sei am 20. Juni bislang nicht geplant. Auch neue Erkenntnisse bei der Suche nach Erben von Benedikt XVI. lägen dem Gericht nicht vor, sagte die Gerichtssprecherin. Abgetrennt habe das Gericht das Verfahren gegen ihn aber nicht. Das Landgericht hatte den ursprünglichen Verhandlungstermin zunächst verschoben, weil keine Rechtsnachfolger des Papstes ermittelt werden konnten.

Nach früheren Angaben seines langjährigen Privatsekretärs und Testamentsvollstreckers Georg Gänswein hat Papst Benedikt keinen Erben eingesetzt - darum komme die gesetzliche Erbfolge zum Zug, sagte er im dpa-Interview. "Diese richtet sich nach vatikanisch-italienischem Recht. Die Anschreiben an die möglichen Erben sind im Gange. Die Antworten der möglichen Erben stehen noch aus."