Gerichtsverfahren

Fünf Jahre Haft für Tötung der eigenen Mutter

Der Angeklagte soll seine Mutter mit Händen und Füßen traktiert haben. (Archivbild)

Der Angeklagte soll seine Mutter mit Händen und Füßen traktiert haben. (Archivbild)

Von dpa

Das Landgericht Würzburg hat einen 28-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt, der im Alkoholrausch seine ebenfalls betrunkene Mutter getötet haben soll. Die Kammer wertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.

Der Verteidiger hatte auf denselben Schuldspruch plädiert, jedoch eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert - ebenso die Unterbringung.

Ursprünglich war der Deutsche wegen Totschlags angeklagt. Er hatte zu Prozessauftakt eingeräumt, seine Mutter verletzt zu haben - zuvor hatten sich beide über ihren Alkoholkonsum gestritten.

Die 60-Jährige hatte am 2. Dezember 2024 in ihrer Wohnung in Lohr am Main (Landkreis Main-Spessart) die tödlichen Verletzungen erlitten. Ihr Sohn soll sie mit Händen und Füßen traktiert haben - aber auch die Frau sei handgreiflich geworden, sagte der Verteidiger des 28-Jährigen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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