Tierschutzvergehen

Früherer Schlachthofbetreiber wegen Tierquälerei vor Gericht

Wegen quälerischer Tiermisshandlung steht ein Mann vor dem Amtsgericht Obernburg. (Symbolbild)

Wegen quälerischer Tiermisshandlung steht ein Mann vor dem Amtsgericht Obernburg. (Symbolbild)

Von dpa

Der ehemalige Betreiber eines Schlachthofs am Untermain steht am Donnerstag (10.00 Uhr) wegen Tierquälerei vor dem Amtsgericht Obernburg. Der 58-Jährige ist wegen quälerischer Tiermisshandlung und Beihilfe zur quälerischen Tiermisshandlung in mehreren Fällen angeklagt. Die Vorfälle sollen sich zwischen September 2022 und August 2023 zugetragen haben. Nach Gerichtsangaben ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, das Urteil könnte noch am selben Tag verkündet werden.

Der Angeklagte soll als damaliger Betreiber des Schlachthofs an der bayerisch-hessischen Landesgrenze unter anderem dafür gesorgt haben, dass schlacht- und transportunfähige Rinder zu dem Schlachthof im Landkreis Miltenberg gebracht wurden. Darunter sollen kranke, verletzte, erheblich untergewichtige oder trächtige Tiere gewesen sein. Angeklagt sind insgesamt zehn Fälle. Ein Rind soll per Seil aus einem Hänger gezogen worden sein, ein anderes soll offene Gelenke gehabt haben.

Das Amtsgericht hatte im Februar bereits zwei Landwirte aus Hessen und aus dem Landkreis Schweinfurt wegen Tierquälerei auf dem Schlachthof zu Geldstrafen verurteilt.

Der Betrieb im Landkreis Miltenberg war zusammen mit dem Schlachthof Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation ins Visier der Behörden geraten. Wegen gravierender Mängel beim Tierschutz hatte das Landratsamt Miltenberg im Sommer 2023 dem Schlachthof im Landkreis die Arbeit mit sofortiger Wirkung untersagt.

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg leitete Ermittlungsverfahren ein. Beim Komplex Schlachthof Aschaffenburg gab es bisher nur Anklagen gegen eine frühere amtliche Tierärztin, eine ehemalige Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs. Ob weitere folgen, ist unklar. Derzeit laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch die Fristen für die Verteidiger zur Stellungnahme.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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