Passau

Fall Maurice: Prozess soll im November beginnen


Der gewaltsame Tod von Maurice K. hatte im April weit über die Grenzen von Passau hinaus für Bestürzung gesorgt. Nun wird die Tat vor Gericht aufgearbeitet. (Symbolbild)

Der gewaltsame Tod von Maurice K. hatte im April weit über die Grenzen von Passau hinaus für Bestürzung gesorgt. Nun wird die Tat vor Gericht aufgearbeitet. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Sein Fall sorgte weit über die Grenzen Passaus hinaus für Bestürzung: Am 16. April starb der 15-jährige Maurice nach einer Schlägerei in einer Fußgängerunterführung. Nun wird die brutale Tat vor dem Landgericht Passau verhandelt.

Prozessauftakt soll am 8. November sein, angeklagt sind sechs junge Männer im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Sie sollen an der tödlichen Auseinandersetzung in einer Fußgängerunterführung in Passau beteiligt gewesen sein. Demnach sollen sich Maurice K. und einer der Angeklagten, ein 16-jähriger Jugendlicher, am 16. April zu einer Schlägerei verabredet haben, um eine Meinungsverschiedenheit zu klären. Die Nachricht machte über soziale Medien die Runde, sodass schlussendlich etwa 20 Personen der Auseinandersetzung beiwohnten. Im Laufe der Prügelei mischten sich schließlich weitere Angeklagte ein. Letzlich sollen vier von ihnen Maurice K. mit Schlägen und Tritten traktiert haben. Ein weiterer Angeklagter soll die vier durch Zurufe noch weiter ermutigt haben. Der sechste Angeklagte wiederum soll vor der Auseinandersetzung deren "Leitung" übernommen haben. Ihm wird zur Last gelegt, auch dann nicht eingegriffen zu haben, als Maurice von mehreren Personen gleichzeitig geschlagen wurde. Zudem soll er versucht haben, mehrere Zeugen durch Drohungen von einer Aussage abzuhalten.

Maurice K. verlor bei der Schlägerei schließlich das Bewusstsein und verstarb wenig später im Passauer Klinikum. Ein rechtsmedizinisches Gutachten ergab, dass er an seinem eigenen Blut erstickt war. Die Staatsanwalt legt den Angeklagten deswegen Körperverletzung mit Todesfolge zur Last, wobei es sich bei einem der Angeklagten insoweit um Beihilfe gehandelt habe. Außerdem sollen sich alle Angeklagten zugleich der Beteiligung an einer Schlägerei schuldig gemacht haben, einer der Angeklagten darüber hinaus der versuchten Nötigung. Hinsichtlich zweier Angeklagter erhebt die Staatsanwaltschaft noch weitere Tatvorwürfe: Einer der Angeklagten soll bei seiner Festnahme Polizisten angegriffen und beleidigt haben; ein weitere Angeklagter soll bei einer anderen Gelegenheit eine Schusswaffe geführt und durch eine weitere Tat eine gefährliche Körperverletzung begangen haben.

Bislang wurden für den Prozess zwölf Hauptverhandlungstermine festgesetzt. Für das Verbrechen einer Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Gesetz für erwachsene Straftäter eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vor. Für die jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten gelten jedoch andere Regeln.