Gerüchteküche im Netz

Fakt und Fiktion über die kostenlosen Sars-CoV-2-Tests


Nicht in allen Arztpraxen im Freistaat ist der Test auf Sars-CoV-2 kostenlos. (Symbolbild)

Nicht in allen Arztpraxen im Freistaat ist der Test auf Sars-CoV-2 kostenlos. (Symbolbild)

Seit Anfang des Monats soll sich jeder Bayer, ob Verdachtsfall oder nicht, kostenlos auf das Coronavirus Sars-CoV-2 testen lassen können. Ganz ruckelfrei war der Start des bayerischen Massentestprogramms allerdings nicht, und die Internet-Gerüchteküche serviert Verunsicherung en gros. Hier einige Fakten und Hintergründe zu Markus Söders Gratistest-Offensive.

Seit Anfang Juli dürfen sich die Menschen in Bayern kostenlos auf das Sars-CoV-2-Virus testen lassen - unabhängig davon, ob sie sich krank fühlen oder nicht. Allerdings hat Markus Söders Gratistest-Programm auf der Finanzierungsseite eine Art Doppelstruktur geschaffen. Konkret verhält es sich so, dass der Test nicht von allen Ärzten durchgeführt wird. Entsprechend ließen erboste Kommentare über verweigerte Tests auf Social Media nicht lange auf sich warten.

Tatsächlich ist es möglich, dass der Arzt des Vertrauens den Corona-Test nur gegen Bezahlung durchführt. Dann nämlich, wenn die betreffende Arztpraxis nicht an dem Testprogramm teilnimmt. Der Hintergrund: Kommt ein Patient mit Symptomen zum Arzt, trägt die Krankenkasse Abstrich und Auswertung für den Test auf Sars-CoV-2 - das bislang gewohnte Prozedere. Für den Test auf die Dunkelziffer bei Menschen, die keine Symptome aufweisen, greift ein anderer Vertrag. Ärzte stellen den Aufwand für den Test der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern (KVB) in Rechnung. Die KVB bündelt die Testkosten und stellt sie wiederum dem Freistaat Bayern in Rechnung. Das bestätigten das bayerische Gesundheitsministerium sowie die KVB auf Anfrage von idowa. Die Abrechnung erfolge vierteljährlich.

Bei positivem Befund greift die Kontaktverfolgungskette

Bürger, die einen kostenlosen Sars-CoV-2-Test wollen, sollten deshalb vorher beim Arzt anrufen, erklärt ein Sprecher des Ministeriums: "Sie sollten sich am besten telefonisch an die Haus- und Fachärzte ihres Vertrauens wenden und dort nachfragen, ob die Praxis sich an dem Corona-Testkonzept beteiligt. Dann kann dort ein Termin für die Durchführung des Tests vereinbart werden." Den Corona-Test führen also nicht nur die Hausärzte, sondern auch Fach-Mediziner wie beispielsweise HNO-Ärzte durch. Das bestätigte die KVB auf Nachfrage: "Bei den Facharztgruppen lässt sich dies nicht auf eine Gruppe fokussieren, da prinzipiell jeder Vertragsarzt diese Abstriche durchführen kann."

Soweit zur Finanzierung. Doch wie geht es weiter, wenn ein Testergebnis vorliegt? Solange der Test negativ ausfällt, sollen Gesundheitsbehörden und staatliche Instanzen nicht mitbekommen, wer den Gratistest in Anspruch nimmt. Lediglich die Gesamtzahl aller Tests in den jeweiligen Regionen werde weitergegeben. Im Fall eines positiven Testbefunds greife die Meldekette, schreibt das bayerische Gesundheitsministerium auf unsere Anfrage: "Der Arzt muss einen positiven Nachweis von Sars-CoV-2 dem zuständigen Gesundheitsamt namentlich melden." Die Meldung müsse spätestens 24 Stunden nach dem Nachweis bei der Behörde vorliegen und gehe an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich der positiv Getestete aufhält oder zuletzt aufhielt.

Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in der Folge die Menschen, die als sogenannte Kontaktpersonen in Frage kommen, und auch diese werden getestet: "Alle Kontaktpersonen der Kategorie I von einem bestätigten Fall werden dann zu zwei Zeitpunkten auf SARS-CoV-2 getestet, nämlich an Tag 1 nach Ermittlung sowie an Tag 5 bis 7 nach Erstexposition. Der erste Test soll so früh wie möglich an Tag 1 nach Ermittlung erfolgen, um im Falle einer Infektion möglichst rasch weitere Kontaktpersonen zu identifizieren." Der Corona-Nachweis bei einem positiven Test zieht also üblicherweise weitere Tests nach sich.

Manche Ärzte gehören selbst zur Risikogruppe

Beim Aushandeln der entsprechenden Verträge mit den Ärzten habe die KVB "sehr darauf gedrungen, dass die Teilnahme freiwillig ist. Hintergrund: Die KV legt großen Wert darauf, dass die ambulanten Vertragsärzte bei Therapie und Diagnose frei entscheiden können." Es könne also durchaus sein, dass einige Arztpraxen den kostenlosen Test auf Sars-CoV-2 verweigern. Als Gründe gab die KVB an, dass manche Ärzte wegen ihres Alters selbst zur Risikogruppe gehören und deswegen nicht im großen Stil Menschen zum Test durch die Praxis schleusen wollen. Ein weiterer Grund kann laut KVB die "fehlende Möglichkeit, in der Praxis Patientenströme zu trennen" sein.

Sowohl die KVB als auch das Bayerische Gesundheitsministerium widersprechen in ihrer Einschätzung zu den Corona-Tests Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der hatte Mitte Juni in einem Interview im "Bericht aus Berlin" vor zu vielen falsch-positiven Tests gewarnt.

Da der Sars-CoV-2-Test nicht zu 100 Prozent genau sei, könnten bei abflachendem Infektionsgeschehen zu viele Menschen fälschlich als infiziert gezählt werden. Die KVB widersprach dem auf Anfrage von idowa: Die Ausweitung der Tests auf symptomfreie Patienten sowie insbesondere die Durchführung von Reihenuntersuchungen unter anderem in Alten- und Pflegeheimen könne dazu beitragen, die Verbreitung des Virus wirksam einzudämmen.