Kirche

Experte fordert bayerischen Missbrauchsbeauftragten


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Heiner Keupp, Sozialpsychologe, beantwortet Fragen von Journalisten.

Die Freistaat Bayern muss aus Sicht von Experten bei der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der Kirche eine größere Rolle spielen. Der renommierte Sozialpsychologe Heiner Keupp forderte am Donnerstag einen bayerischen Missbrauchsbeauftragten. "Wir brauchen das Amt eines unabhängigen Missbrauchsbeauftragen", sagte er bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags zu sexueller Gewalt in der Kirche.

Außerdem brauche Bayern eine unabhängige Aufarbeitungskommission und einen landesweiten Betroffenenbeirat. Die geplante zentrale Anlaufstelle des Freistaats für Opfer von Missbrauch und Gewalt, deren Einrichtung Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am Dienstag in München angekündigt hatte, nachdem Betroffene und Experten dies jahrelang gefordert hatten, reiche nicht aus, sagte Keupp. "Wir brauchen ein ganz klares Votum des Staates, in diesem Bereich aktiv werden zu wollen."

Der Passauer Rechtsprofessor Holm Putzke sprach sich in der Sitzung des Ausschusses für eine "Art Wahrheitskommission" aus - und forderte Einblick in das vielzitierte Dunkelfeld. "Wir brauchen eine Dunkelfeldstudie", sagte er. "Da muss man doch endlich mal rangehen." Experten gehen davon aus, dass nur ein Bruchteil der Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt wird und es eine große Dunkelziffer gibt. Auch der Kölner Jura-Professor Stephan Rixen betonte die Verantwortung des Freistaats: Es sei, "nicht gut, wenn alles in Berlin gemacht wird". Das müsse man in München ja eigentlich nicht sagen.

Vor allem Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche machen seit Jahren immer wieder Schlagzeilen. Doch auch die evangelische Kirche ist mit dem Problem konfrontiert: In Bayern hat sie in den vergangenen Jahren knapp 1,4 Millionen Euro an Opfer sexuellen Missbrauchs ausgezahlt. Dazu kommen weitere rund 45 000 Euro für Ausgaben wie Therapiekosten, wie Nikolaus Blum, der Leiter des Landeskirchenamts, auf Anfrage des Rechtsausschuss mitteilte. Bei der 2015 eingerichteten, unabhängigen Anerkennungskommission gingen seinen Angaben zufolge bislang 65 Anträge auf Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen ein; in 62 Fällen wurden Leistungen gewährt.

Der Landeskirche seien derzeit 211 Fälle von sexueller Gewalt bekannt, von denen einige bis in die 1950er Jahre zurückreichten. Dazu kommen 30 Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dabei seien nicht nur Straftaten erfasst, sondern "alle Grenzverletzungen mit sexuellem Hintergrund, unabhängig ob sie sich gegen Kinder und Jugendliche oder Erwachsene gerichtet haben", betonte Blume.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dringt im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs auf mögliche Strafen für grobe Verletzungen der Aufsichtspflicht. Wer bei der Aufsichtspflicht in Fällen von Kindesmissbrauch "schwer versagt", solle "mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen", sagte er. Eisenreich setzt sich für einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch ein, der Fälle schweren Versagens, also grober Pflichtverletzungen, von fürsorge- oder aufsichtspflichtigen Personen unter Strafe stellt. "Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor", sagte Eisenreich. "Es geht hier um den Schutz unserer Kinder."

Anlässlich der Justizministerkonferenz 2022 hatten die Länderminister sich auf die gemeinsame Forderung geeinigt, dass Leiter in Kirchen, Schulen und Vereinen bestraft werden könnten, falls sie durch fahrlässigen Umgang mit Missbrauchsfällen weitere Taten ermöglichten. Der Bund solle dafür eine Verschärfung des Strafrechts prüfen. Bisher seien Strafen für Aufsichtspersonen nur möglich, wenn diese absichtlich durch Handeln oder Untätigkeit den sexuellen Missbrauch von Kindern fördern. Das sei aber oft schwer nachweisbar.

Anlass für den Vorstoß aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren Fälle, in denen katholische Geistliche nach Missbrauchstaten weiter in der Seelsorge arbeiten durften.