Hotspots, Berufspendler, Veranstaltungen

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab sofort in Bayern


Medizinischer Mundschutz liegt auf einem Tisch. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Medizinischer Mundschutz liegt auf einem Tisch. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Von dpa

Die schärferen Regeln für extreme Corona-Hotspots und die neue bayerische Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Risikogebieten sind in Kraft. Am späten Donnerstagabend veröffentlichte das Gesundheitsministerium die entsprechend ergänzte Corona-Verordnung - die neuen Auflagen gelten damit seit Freitag.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten wurde, dürfen Veranstaltungen nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Zudem gilt eine Sperrstunde ab 21.00 Uhr.

Welche Regionen von der dunkelroten Warnstufe betroffen sind, will das Ministerium künftig täglich um 15 Uhr auf seiner Homepage veröffentlichen. Zunächst standen darauf sieben Regionen: Stadt und Landkreis Schweinfurt, der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, Weiden in der Oberpfalz, Augsburg, der Landkreis Passau sowie der Kreis Berchtesgadener Land. Der Kreis Rottal-Inn stand dagegen zunächst nicht darauf - obwohl dieser nach Angaben eines Sprechers zuletzt ebenfalls über der 100er-Marke lag, wegen eines technischen Übermittlungsfehlers aber in der Liste des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit einem falschen Wert geführt wurde.

Die verschärften Regeln gelten dann automatisch jeweils ab dem Folgetag der ersten Veröffentlichung auf der Liste. Darauf stehen alle Regionen, in denen der 100er-Wert aktuell überschritten wird "oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist".

Für Grenzpendler aus ausländischen Corona-Risikogebieten gilt laut der geänderten bayerischen Verordnung seit Freitag: Wer "regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten", muss den Behörden vor Ort nun unaufgefordert binnen sieben Tagen und anschließend regelmäßig einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen.

Die Maßnahme wird voraussichtlich vor allem Berufspendler aus Österreich und Tschechien treffen. Tschechien, das europaweit zu den Ländern mit den höchsten Infektionsraten je 100.000 Einwohner zählt, gilt laut Robert Koch-Institut ebenso als Risikogebiet wie die direkt an Bayern grenzenden österreichischen Bundesländer Tirol und Vorarlberg.