Oberpfalz

Bund Naturschutz klagt gegen Fischotter-Projekt


Junge Fischotter richten bei ihren ersten Jagdversuchen oft den größten Schaden an.

Junge Fischotter richten bei ihren ersten Jagdversuchen oft den größten Schaden an.

Von Redaktion idowa

Der Fischotter ist zwar streng geschützt, bei Teichbesitzern aber nicht gerade beliebt. Denn die Tiere richten seit einigen Jahren immer mehr Schäden an. In der Oberpfalz sollte nun ein Pilotprojekt starten, welches als ultima ratio die "Entnahme" einzelner Fischotter gestattet. Doch dagegen regt sich Widerstand vonseiten des Bund Naturschutz.

Wie die Regierung der Oberpfalz als zuständige Behörde am Freitag mitteilte, hat der Bund Naturschutz beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen die artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen erhoben. Eine Begründung der Klage liegt derzeit noch nicht vor. Vom Verwaltungsgericht wurde die Regierung der Oberpfalz nun aufgefordert, zunächst die Verwaltungsakten vorzulegen.

Ziel des Pilotprojekts ist es, den Fischottermanagementplan Bayerns weiterzuentwickeln. Die Regierung der Oberpfalz wurde durch das Bayerische Landwirtschaftsministerium mit der Umsetzung beauftragt, weil die von Fischottern angerichteten Schäden in der Oberpfalz besonders hoch sind. 2016 waren es noch gut 200.000 Euro, bis 2018 stieg diese Summer aber bereits auf über 500.000 Euro an. Im Rahmen des Projekts sollen deswegen an drei besonders betroffenen Teichanlagen, die sich in den Landkreisen Cham, Schwandorf und Tirschenreuth befinden, einzelne Fischotter "entnommen" werden dürfen. Dadurch sollen die fischereiwirtschaftlichen Schäden eingedämmt werden. Andere Maßnahmen, wie etwa eine Einzäunung, wären laut der Regierung an diesen Stellen nicht umsetzbar oder waren in der Vergangenheit nicht von Erfolg gekrönt. Die Maßnahme wrd explizit als ultima ratio bezeichnet.

Konkret sollen in den den drei definierten Bereichen jeweils maximal zwei Fischotter zunächst lebend gefangen werden. Insgesamt also maximal sechs Tiere. Während weibliche Tiere wieder freigelassen werden sollen, um den Jungtierschutz zu gewährleisten, sollen männliche Tiere entnommen werden dürfen. Das bedeutet laut Regierung aber nicht zwangsweise, dass die Tiere getötet werden - sie können etwa auch an Wildparks oder andere geeignete Einrichtungen übergeben werden, die zur Aufnahme bereit sind.

Der Naturschutzbeirat der Regierung der Oberpfalz hatte den artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Vorfeld mehrheitlich zugestimmt. Nun soll das Thema bei der nächsten Sitzung noch einmal ausführlich diskutiert werden. Bis es soweit ist, kann es allerdings noch dauern: Die Sitzung musste coronabedingt verschoben werden.