Kita-Verbot unverhältnismäßig

Bub darf laut Gericht wieder in Kindergarten


Das Verwaltungsgericht Regensburg erlaubt einem Vierjährigen nun, den Kindergarten wieder zu besuchen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg erlaubt einem Vierjährigen nun, den Kindergarten wieder zu besuchen.

Von Redaktion Regionales

Die Staatsregierung hat die nächste gerichtliche Schlappe wegen ihrer Anti-Corona-Maßnahmen erlitten - allerdings zunächst nur in einem konkreten Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält das bis Monatsende geltende Verbot des normalen Betriebs in Kindertageseinrichtungen nicht mehr für verhältnismäßig. Unterdessen gab es am Montag einen Schwung neuer Lockerungen.

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