Zwei Menschen in U-Haft

Bestechung in Ausländerbehörde? Drei Menschen festgenommen

Das KVR wird derzeit von Krisen durchgeschüttelt (Archivbild).

Das KVR wird derzeit von Krisen durchgeschüttelt (Archivbild).

Von dpa

Wegen neuerlicher Bestechungsvorwürfe in der Münchner Ausländerbehörde sind drei Menschen festgenommen worden. Am Donnerstag durchsuchten 30 Beamte die Privatwohnungen der Beschuldigten in München und im Großraum Augsburg, wie die Staatsanwaltschaft München mitteilte. Zwei der Verdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Zuvor hatte der „Münchner Merkur“ berichtet.

Den zwei Frauen und einem Mann wird gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in einer Vielzahl von Fällen zur Last gelegt. Einer der Frauen wird zudem Bestechlichkeit und gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll gegen Geld Aufenthaltsbescheinigungen erstellt haben.

Die anderen sollen vietnamesische Antragsteller an sie vermittelt, die Ausgabe der Dokumente organisiert und die Geldzahlungen entgegengenommen haben. Pro Fall soll die Gruppe 500 Euro bis 2.500 Euro erhalten haben. In einer der durchsuchten Wohnungen wurden 100.000 Euro in bar gefunden.

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) gab an, dass es die Ermittlungen selbst angestoßen habe. Anfang des Jahres fielen demnach Unregelmäßigkeiten bei der Fallbearbeitung auf, die das KVR dann zusammen mit der städtischen Antikorruptionsbehörde zur Anzeige brachte.

Es ist nicht der erste Skandal dieser Art im KVR: Zwei ehemalige Mitarbeiter der Behörde wurden im August wegen Bestechlichkeit angeklagt. Auch sie sollen dabei mitgewirkt haben, Ausländer illegalerweise Aufenthaltserlaubnisse zu verschaffen.

„Korruption ist ein Kontrolldelikt! Der erneute Ermittlungserfolg zeigt, dass die Kontrollmechanismen innerhalb des KVR funktionieren und die umfangreichen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, ihren Zweck erfüllen“, sagte Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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