Amtsgericht Tiergarten

Nach Klebeaktion an Gemälde: Haftstrafe für Klimaschützerin

Straßenblockaden der Klimagruppe Letzte Generation führen immer wieder zu Polizeieinsätzen. Im vergangenen Sommer sorgte jedoch eine Aktion in der Berliner Gemäldegalerie für Schlagzeilen. Die Strafe dafür für eine junge Frau aus Bayern fällt nun hart aus.


sized

Eine Darstellung der Göttin Justitia.

Von dpa

Nach einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie ist eine Klimaaktivistin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die 24-Jährige aus Bayern, die sich an dem Holzrahmen des Gemäldes "Ruhe auf der Flucht nach Ägypten" von Lucas Cranach dem Älteren (1472 - 1553) festgeklebt hatte, habe sich der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten das Urteil am Mittwoch. Außerdem stand die junge Frau wegen Beteiligung an einer Straßenblockade vor Gericht, dafür wurde sie wegen versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat damit erstmals ein Berliner Gericht eine Haftstrafe ohne Bewährung gegen Klimaaktivisten nach Aktionen der Gruppe Letzte Generation verhängt.

"Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann in ihrer Urteilsbegründung. Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und gesagt habe, dass sie sich weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde, so die Richterin. Es liefen weitere zahlreiche Verfahren gegen die Frau. Es gebe keine positive Sozialprognose.

Die 24-Jährige und eine weitere Aktivistin der Gruppe Letzte Generation hatten sich im August 2022 mit Sekundenkleber an den Rahmen festgeklebt. Es sei ein Schaden von 2385 Euro entstanden, hieß es in einem gegen die Frau erlassenen Strafbefehl. Im Juni 2022 hatte sich die Frau außerdem mit drei weiteren Aktivisten auf eine Abfahrt der Berliner Stadtautobahn gesetzt. Zum Prozess kam es, weil die 24-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte.

Vor Gericht erklärte sie, sie nehme seit mehr als einem Jahr an Aktionen der Gruppe Letzte Generation teil. "Ich beteilige mich nicht leichtfertig und unüberlegt", sagte sie. Der Protest in der Gemäldegalerie sei symbolisch gewesen. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter. "Wir haben darauf geachtet, dass das Gemälde durch eine Glasscheibe geschützt ist", so die Frau. Ihr Verteidiger sagte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt - er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und nicht wertvoll.

Die Staatsanwältin hatte auf eine Geldstrafe von 900 Euro in 90 Tagessätzen zu je 10 Euro plädiert. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein. Die Entscheidung sei "lächerlich und populistisch", so der Anwalt.

Die Letzte Generation kritisierte das harte Urteil: "Besonders schockierte uns, dass die Richterin strafverschärfend Sachverhalte berücksichtigte, die sie nicht heranziehen darf, wie etwa weitere laufende Ermittlungsverfahren oder die aktuellen Proteste der Letzten Generation in Berlin", erkläret eine Sprecherin.

Bei der Berliner Justiz gibt es Hunderte Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation. Seit vergangener Woche ist die Klimagruppe wieder verstärkt auf Berlins Straßen aktiv und sorgt mit Blockaden für Staus und Behinderungen. Die Gruppe hatte angekündigt, sie wolle versuchen, die gesamte Hauptstadt lahmzulegen.

Die Berliner Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz und versucht Blockaden zu verhindern beziehungsweise schnell aufzulösen. Nach ihren Angaben wurden allein am Montag 260 Strafverfahren eingeleitet. Nach Aktionen am Dienstag kamen laut Letzte Generation 31 Klimaaktivisten über Nacht in Polizeigewahrsam.

Die Aktivisten beklagen fehlenden Klimaschutz und verlangen die Einsetzung eines Gesellschaftsrats mit gelosten Mitgliedern. Sie fordern von der Politik einen Plan zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels, mit dem die schlimmsten Folgen der Erderwärmung verhindert werden sollen.