Urteil
13 Jahre für versuchten Mord an Ehefrau
Wegen Schnitten durchs Gesicht und am Hals seiner Ehefrau ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht München I wertet den Angriff als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, wie es mitteilte. Von einer lebenslangen Freiheitsstrafe sahen die Richter demnach ab, weil die Verletzungen nicht akut lebensgefährlich waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am Ende der neun Tage dauernden Verhandlung zeigte sich die Schwurgerichtskammer davon überzeugt, dass der aus Afghanistan stammende Mann mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von fast 20 Zentimetern dreimal durch das Gesicht seiner Frau schnitt. Zudem habe ihr vier weitere Schnitte am Hals und einen Stich in den Oberkörper zugefügt. Erst als die im Nebenzimmer schlafenden Töchter aufwachten und eingriffen, habe der Mann von der Frau abgelassen, die stark blutend flüchten konnte.
Der Angeklagte hatte vor Gericht eine völlig andere Version der Geschehnisse geschildert, wie es hieß. Demnach sei er das Opfer und die Frau habe sich an einem Armreif verletzt. Dies wies die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl laut Mitteilung als frei erfunden und weltfremd zurück.