Versicherungskennzeichen
Ab März wird nur noch "schwarz" gefahren
25. Februar 2020, 11:45 Uhr aktualisiert am 25. Februar 2020, 11:45 Uhr

Hagen Lehmann Cobug/HUK-COBURG/obs
Alle Jahre wieder: Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder müssen bis 1. März erneuert werden
Mofas und Kleinkrafträder wie etwa Mopeds dürfen vom 1. März 2020 an nur noch mit schwarzem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Darüber hat die Versicherung Arag am Dienstag berichtet.
Zum ersten März müssen sich Fahrer von Mopeds, Mofas und Mokicks wieder ein neues Versicherungskennzeichen zulegen, denn da beginnt das neue Versicherungsjahr. Laut Arag gilt das auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes. Diese müssen jedoch nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden, es wird auch keine Fahrzeugsteuer erhoben. Allerdings fordert der Gesetzgeber bei diesen Fahrzeugen ebenfalls eine Versicherungspflicht.
In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichen von grün auf schwarz. Sollten Fahrer von Kleinkrafträdern nach dem 29. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen unterwegs sein, machen sie sich auch strafbar.
Wo gibt es die Kennzeichen?
Ein Versicherungskennzeichen erhalten Sie bundesweit in allen Versicherungsagenturen vor Ort und auch bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs. Bei manchen Versicherungsgesellschaften oder Automobilclubs kann das Versicherungskennzeichen mittlerweile auch online beantragt werden.
Versicherungsagenturen haben in der Regel einige Kennzeichen vorrätig, die direkt nach der Zahlung des Versicherungsbetrags mitgenommen werden können. Wer das Versicherungskennzeichen online bestellt, bekommt es nach Zahlungseingang gemeinsam mit dem Versicherungsschein per Post zugesendet. Dabei kann es einige Tage dauern, bis das Kennzeichen ankommt.
Unterlagen und Voraussetzungen
Zum Abschluss des Versicherungsvertrages sind einige Angaben zum Fahrzeug erforderlich:
- Hersteller
- Fahrzeug-Identifikations-Nummer (Fahrgestell-Nummer)
- Antriebsart
- Baujahr
- Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift ihrer Eltern zum Vertragsabschluss
Die erforderlichen Angaben finden sich in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Ihr Fahrzeug. Eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss bei der Versicherung ist, dass die Leistung des Fahrzeugs tatsächlich den Angaben in der ABE entspricht. Sollte ein Fahrzeug beispielsweise getuned sein und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten, erlischt laut ARAG Experten der Versicherungsschutz.
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