Landshut/München

Drama in JVA Landshut: Häftlingstod wirft noch immer Fragen auf


Ein Holzpfosten und ein eingeschweißter Zettel - so sieht das Grab des toten JVA-Häftlings Muslim Halimi auf dem Hauptfriedhof aus. (Foto: cv)

Ein Holzpfosten und ein eingeschweißter Zettel - so sieht das Grab des toten JVA-Häftlings Muslim Halimi auf dem Hauptfriedhof aus. (Foto: cv)

Von rm

Der Tod des kosovarischen Asylbewerbers Muslim H. in der Landshuter Justizvollzugsanstalt bleibt weiter rätselhaft. Auch dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags gelang es am Donnerstag nicht, Licht in das dramatische Geschehen zu bringen, das sich in dem Gefängnis kurz nach Mitternacht abspielte. Dabei hatte der 28-Jährige in seiner Zelle randaliert und wurde von acht Justizvollzugsbeamten "fixiert", wie es hieß.

Man müsse das abschließende Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin, das eigentlich schon im Januar hätte vorgelegt werden sollen, abwarten, vertröstete der Leitende Ministerialrat Andreas Zwerger vom Landesjustizministerium die Abgeordneten des Ausschusses. Denn von den Beamten, die an dem Vorfall beteiligt waren, ist keine Aufklärung zu erwarten: Alle acht machen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Ministerialrat Zwerger wies in seinem Bericht Mutmaßungen zurück, der Kosovare hätte wegen seiner desolaten psychischen Verfassung besonderer Behandlung bedurft. Eine ärztliche Zwangsuntersuchung habe keine Hinweise auf eine psychologische Intervention erbracht, sagte Zwerger. Auch in der Justizvollzugsanstalt Passau, wo H. vor seiner Abschiebung eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt habe, habe er sich "ruhig und angepasst" verhalten. H.'s Pflichtverteidiger Martin Paringer hatte einem Medienbericht zufolge ebenfalls keinen Grund gesehen, seinen Mandanten in der Psychiatrie unterzubringen.

Gegen die acht an der "Fixierung" beteiligten JVA-Bediensteten hatte die Staatsanwaltschaft Landshut unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet, die andauern. Eine Obduktion habe keine "mit bloßem Auge im ersten Angriff sicher nachweisbare Todesursache" ergeben, so das Justizministerium.

In erster Linie sei an einen "lagebedingten Erstickungstod" zu denken. Die Bedeutung weiterer Verletzungen im Kehlkopfbereich könne noch nicht eingeschätzt werden. Auf das abschließende Gutachten warte man noch.