Landkreis Landshut

Bauausschuss widerspricht dem Landratsamt

Kein gemeindliches Einvernehmen für geplante Gemeinschaftsunterkunft


Von Redaktion Landkreis Landshut

Zur letzten Sitzung in diesem Jahr traf sich der Bau- und Ferienausschuss unter Leitung von Bürgermeister Helmut Maier. Dabei hielten sich Bauanfragen mit Anträgen zur Errichtung von Sichtschutzzäunen die Waage. Einem Antrag von der Gemeinde Bruckberg zur Prüfung einer Radwegverbindung von Gündlkofen nach Eugenbach stand das Gremium bei den vorgestellten zwei Varianten durchaus positiv gegenüber, allerdings würde man die Variante über einen Wirtschaftsweg bevorzugen, sofern dort die Belange der Landwirtschaft Berücksichtigung finden. Die Federführung liegt aber in Händen der Gemeinde Bruckberg.

Einen breiten Rahmen nahm die Aussprache zu einem erneuten Antrag zum Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft am Sonnenring ein. Dabei handelte es sich um eine erneute Vorlage, hatte doch der Bauausschuss im Juni dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Auch nach Vorlage neuer Pläne über das Landratsamt durch den Antragsteller wurde erneut mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.

Die Unterkunft soll im Mischgebiet Moosweide entstehen und das Landratsamt forderte den Markt auf, erneut zu beraten und das Einvernehmen zu erteilen. Begründet wurde dies mit der Meinung des Landratsamtes, dass durch die Gemeinschaftsunterkunft für 200 Personen der Gebietscharakter des dortigen Mischgebiets keinesfalls in ein allgemeines Wohngebiet verändert würde.

In diesem Gebiet mit derzeit 4830 Quadratmetern Gewerbefläche, sowie einer Wohnbebauungsfläche von 7.300 Quadratmetern soll nun für die Unterkunft eine weitere Fläche von 1.800 Quadratmetern ausgewiesen werden. Damit läge aber keine hälftige Nutzung mehr vor und Gleichgewicht und Gleichwertigkeit von Gewerbe und Wohnen sind beträchtlich gestört.

Der Gebietscharakter würde sich eindeutig in Richtung „Wohnen“ verschieben und die gewerbliche Nutzung im Mischgebiet würden im Bestand gefährdet. Auch bauliche Veränderungen und Neuansiedlungen für gewerbliche Nutzungen würden planungsrechtlich erschwert und eventuell sogar unmöglich gemacht.

Grundgedanke bei der Planung dieses Mischgebiets war die Regelung für eine „gewisse“ Nachverdichtung und um Betriebsinhabern eine Wohnbebauung an der Stätte ihres Gewerbebetriebs zu erleichtern – so ist dies im Bebauungsplan auch festgehalten. Bei 200 Asylbewerbern in einer Gemeinschaftsunterkunft sei jedoch von einer „gewissen“ Nachverdichtung nicht mehr die Rede und damit widerspreche das Vorhaben der städtebaulichen Planung, stelle den Grundgedanken bei der Festsetzung dieses Gebiets in Frage und laufe der weiteren Entwicklung zuwider. Das Bauvorhaben wurde damit als bauplanungsrechtlich unzulässig beurteilt und so war auch die Entscheidung des Ausschusses klar: Das gemeindliche Einvernehmen kann auch weiterhin nicht erteilt werden, so der einstimmige Beschluss.

Trotz gewisser Problematik wurde ein Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Sperberstraße widerspruchslos das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Allerdings musste der Antragsteller eine Vereinbarung mit dem Markt Altdorf unterzeichnen, dass bei einem später durchzuführenden Bauleitplanverfahren das Grundstück mit überplant wird und Ausgleichflächen zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist nun an das Landratsamt zur Entscheidung weiterzuleiten. Eventuelle Arbeiten, um die Zufahrt des Grundstücks an die bestehende Sperberstraße zu gewährleisten, gehen zu Lasten des Antragstellers.

Auch gegen den Neubau eines Wintergartens mit Terrassenüberdachung und gleichzeitiger Nutzung des Balkons an der Bernsteinstraße gab es keine Einwände. Dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Ganslberg stimmte der Bauausschuss trotz zahlreicher Abweichungen vom Bebauungsplan zu, doch gab es für das Vorhaben auch zusätzliche Empfehlungen. Drei Gegenstimmen gab es dann zu einem Vorbescheid für eine Wohnhausaufstockung für eine weitere Wohneinheit im Dachgeschoss im Kleinfeld, womit aber diesem Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt ist. Einstimmig dann wieder der Entscheid zu einem weiteren Antrag auf Vorbescheid zu einer Bungalow-Aufstockung mit Anbau, dem zugestimmt wurde, sofern für den Anbau die Nachbarunterschriften vorliegen.

Und nun hatte sich der Bauausschuss mit zahlreichen Anträgen auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Garten- und Sichtschutzzäunen zu befassen.

Oft wurden diese Anträge mit der zunehmenden Anzahl an Haus- und Wohnungseinbrüchen begründet, wobei man sich als neutraler Beobachter die Frage stellen muss, ob nicht überhöhte Einfriedungen einem Einbrecher zusätzlichen Sichtschutz von Außen für sein Tun dahinter helfen.

Die nun bereits errichteten und nachträglich beantragten Zäune sind alle zu hoch und müssen binnen der nächsten vier Wochen auf eine maximale Höhe von 1,2 Metern zurückgebaut werden, so die einstimmigen Entscheidungen. Dabei handelt es sich um einen Sichtschutzzaun in der Unterwerkstraße, einen Gabionenzaun in der Pfarrer-Haderer-Straße und einen weiteren Sichtschutzzaun an der Roßweide. Nicht zugestimmt wurde zunächst einem weiteren Antrag zur Errichtung eines Gartenzauns am Abensberg. Auch hier soll die Höhe keinesfalls 1,2 Meter überschreiten und der Antragsteller muss einen neuen Antrag mit detaillierten Angaben einreichen.

Auf 1,2 Meter Höhe ist auch binnen vier Wochen ein Sichtschutzzaun am Hechtweg zu kürzen. Weiters informierte Bauamtsleiterin Claudia Hauser die Ausschussmitglieder über sogenannte „Zaunfälle“, deren Bearbeitung wegen Bestandsschutz oder anderer Gründe eingestellt wurde. Ebenso nahm das Gremium von der Mitteilung der Genehmigungsfreisteller und Anträgen, die als laufende Verwaltung behandelt wurden, Kenntnis.