Wallersdorf

Nach Brandanschlag auf Asylbewerberheim: 2.000 Euro Belohnung ausgesetzt


Ein Unbekannter hat auf das Asylbewerberheim in Wallersdorf einen Brandanschlag verübt. (Foto: Christine Schmerbeck)

Ein Unbekannter hat auf das Asylbewerberheim in Wallersdorf einen Brandanschlag verübt. (Foto: Christine Schmerbeck)

Von Susanne Raith und Redaktion idowa

Wer ist der Unbekannte, der in der Nacht auf Donnerstag, 7. Mai, einen Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Wallersdorf verübt hat? Die Kripo und die Staatsanwaltschaft Landshut tappen bisher noch im Dunkeln. Es wurde eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt.

In der Osenstraße in Wallersdorf hat der Täter eine Flasche mit einem Brandbeschleuniger gegen die Hauswand geschleudert. Seine Tat ging glimpflich aus. Es wurde niemand verletzt. Der Sachschaden ist gering.

Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Eine heiße Spur gibt es bisher nicht, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Aus der Bevölkerung gingen bisher wenige Hinweise ein. Das Bayerische Landeskriminalamt wertet derzeit die am Brandort gesicherten Spuren aus. Zudem werden immer noch Bewohner der Unterkunft und der unmittelbaren Nachbarschaft befragt.

Laut Polizei könnten mehrere Personen in einem möglichen Zusammenhang mit dem Brandanschlag stehen. Sie hielten sich vor dem Anschlag mit einem Auto im Bereich des Brandobjektes auf.

Die Staatsanwaltschaft und die Kripo Landshut bitten die Bevölkerung nochmals unter der Telefonnummer 0871/9252-0 um Mithilfe bei der Aufklärung der Tat. Wer hat in der Nacht auf Donnerstag gegen 2 Uhr im Bereich der Osenstraße in Wallersdorf verdächtige Wahrnehmungen gemacht? Wem sind in dieser Nacht im Umfeld der Asylunterkunft verdächtige Personen oder Fahrzeuge aufgefallen? Wer hat Personen wahrgenommen, die Behältnisse oder Flaschen in der Nähe des Brandortes mit sich führten?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tät oder zur Ergreifung des Täters führen ist vom Bayerischen Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt worden. Einen Anspruch auf die Belohnung haben ausschließlich Privatpersonen und nicht Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Zuerkennung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.