Amtsgericht Landau

Geschäftsbeziehung mit einem russischen Fake-Profil

Ein 69-jähriger Rentner hat seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro zurückgezogen und somit eine Verurteilung wegen Geldwäsche akzeptiert.


Ein Paket ist einem 69-Jährigen aus dem Landkreis zum Verhängnis geworden.

Ein Paket ist einem 69-Jährigen aus dem Landkreis zum Verhängnis geworden.

Dass sich ein 69-jähriger Rentner zur leichtfertigen Geldwäsche bekannt hat, stand schon vor dem Prozess am Donnerstagmorgen am Amtsgericht Landau fest. Er selbst erhob jedoch Einspruch hinsichtlich eines Strafbefehls - letzten Endes ohne Erfolg. Durch den von Richterin Eva Ruhland verordneten Urteilsspruch muss der Mann aus dem Landkreis 3.000 Euro bezahlen.

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