Waldmünchen/Regensburg

Verbrannter Bub: Eltern hüllen sich vor Gericht in Schweigen


Die Mutter des Jungen vor Gericht.

Die Mutter des Jungen vor Gericht.

Von Stöckel

Im Prozess um den schwer verletzten Fünfjährigen wurden am Mittwochmorgen die Anklagepunkte verlesen. Die Eltern des Kindes stehen danach wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht. Die Angeklagten wollen sich vor Gericht nicht äußern.

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Unter großem Medieninteresse begann am Mittwoch vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg der auf 13 Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen die 37 Jahre alten Eltern eines fünfjährigen Buben, der am 30. September schwerste Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitten hat. Auslöser war ein von der Mutter panisch weggeschleuderter brennender Benzinkanister. Vier Tage lang nahmen die Angeklagten eine dringend notwendige ärztliche Hilfe nicht in Anspruch.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten damit versucht hatten, die von der Mutter begangene fahrlässige Körperverletzung zu vertuschen - wohl aus Angst, dass ihnen sonst ihre fünf Kinder im Alter von damals elf, acht, sieben, fünf und zwei Jahren durch das Jugendamt endgültig weggenommen werden. Die Anklage lautet daher auf gemeinschaftlich begangenen versuchten Mord in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen, sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung, jeweils durch Unterlassen. Die Mutter ist zudem der fahrlässigen Körperverletzung und Bedrohung angeklagt, der Vater zusätzlich wegen Diebstahls.

Noch vor Verlesen der Anklageschrift war es das Ziel der Verteidiger Michael Haizmann und Jörg Meyer, dass der gesamte Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Ihrem hierauf gerichteten Antrag entsprachen die Richter aber nur für die Dauer der Einlassungen der Angeklagten und der Anhörung der insgesamt sechs Sachverständigen. Nach Verlesen des sechsseitigen Anklagesatzes erklärten die Verteidiger, dass ihre Mandanten derzeit von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Daraufhin wurde die zuständige Sachbearbeiterin der Regensburger Kripo in den Zeugenstand gerufen, um von ihr einen Überblick über die Ermittlungen zu erhalten.

Nach deren Aussage lebte die Familie bis zum Frühjahr vergangenen Jahres in Ostfriesland.

Den vollständigen Text finden Sie am 26. Oktober in ihrer Heimatzeitung oder auf

Der Vater mit Anwalt.

Der Vater mit Anwalt.