Warnung der Bundeswehr

Übungsplatz für Spaziergänger tabu


Der Standortübungsplatz in Cham darf nicht betreten werden. Darauf weist die Polizei in einer Pressemitteilung hin.

Der Standortübungsplatz in Cham darf nicht betreten werden. Darauf weist die Polizei in einer Pressemitteilung hin.

Von Redaktion Cham

Ohne Zutrittsberechtigung ist das Betreten des Standortübungsplatzes Cham verboten. Darauf weist der Standortälteste Cham hin. Der Standortübungsplatz Cham ist als militärischer Sicherheitsbereich ausgewiesen. Das Betretungsverbot wird eindeutig durch die Warntafeln angezeigt, die an den Grenzen des Standortübungsplatzes aufgestellt sind. Ebenso gelten die verbindlichen Verkehrszeichen, die an der bundeseigenen Zufahrtsstraße zum Standortübungsplatz aufgestellt sind.

Die Verbote sind ausdrücklich zum Schutze der Bevölkerung und der übenden Soldaten und zur Vermeidung von Unfällen erlassen. Trotz des Betretungsverbotes werden immer wieder Privatfahrzeuge und Spaziergänger widerrechtlich auf dem Standortübungsplatz angetroffen. Für dieses widerrechtliche Verhalten muss mit einer Anzeige gerechnet werden.

Für die Spaziergänger besteht durch die übenden Soldaten eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Diese bringen sich damit selbst verschuldet in Gefahr an Leib und Leben. Der Standortübungsplatz wird ständig zur militärischen Ausbildung genutzt. Dabei wird sowohl Übungsmunition, Manövermunition als auch Pyrotechnische Munition eingesetzt. Durch militärischen Fahrzeugverkehr, Stellungssysteme und anderen Ausbildungseinrichtungen sind zusätzlich weitere Gefahren auf dem Standortübungsplatz vorhanden.

Auch durch den auf dem Platz ausgeübten Forstbetrieb entsteht eine erhebliche Gefährung, gerade für Jogger, Radfahrer und Reiter, die trotz des Betretungsverbotes auf dem Standortübungsplatz ihrem Sport nachgehen. Des Weiteren wird davor gewarnt, Fundgegenstände oder Geräte zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden. Es besteht Lebensgefahr bei Munition oder Munitionsteilen. Insbesondere Kinder sollen durch ihre Eltern gewarnt werden.