Weil Zeugen sich nicht genau erinnern können, kommt er glimpflich davon

Schreiner handelt mit Marihuana


Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stand ein Schreiner vor dem Schöffengericht.

Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stand ein Schreiner vor dem Schöffengericht.

Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein - damit ließe sich der Prozess gegen einen heute 21 Jahre alten Schreiner am Dienstag vor dem Chamer Schöffengericht überschreiben. Denn vom Vorwurf des Handeltreibens mit größeren Mengen Marihuana blieben am Ende zwei nachzuweisende Deals mit jeweils rund 100 Gramm. Die Strafe - obendrein nach dem Jugendstrafrecht - fiel dementsprechend harmlos aus: 60 Stunden gemeinnützige Arbeit und 300 Euro Geldbuße.

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