Arbeitsgericht Cham

Er fährt nicht, also fliegt er: Kraftfahrer verliert den Job

Noch in der Probezeit beginnen die Unstimmigkeiten. Früh ist klar: Die zwei passen nicht zusammen. Das Aus ist jetzt ein Fall fürs Arbeitsgericht. Aber nur ein kleiner.


Mit der Kündigung war der Kläger einverstanden. Der Job war ohnehin nur ein Zubrot, aber seine Spesen erklagte er sich dann doch vor dem Arbeitsgericht in Cham.

Mit der Kündigung war der Kläger einverstanden. Der Job war ohnehin nur ein Zubrot, aber seine Spesen erklagte er sich dann doch vor dem Arbeitsgericht in Cham.

So richtig lange haben es diese zwei nicht miteinander ausgehalten. Anfang Januar hat der Kraftfahrer seinen Job angetreten. Und am 20. Februar schon die außerordentliche Kündigung erhalten. Da lagen die Unstimmigkeiten schon im Vertragsschluss. Gegen die Kündigung selbst wehrt sich der Kläger gar nicht. Die Stelle als Fahrer hatte er nur über den Winter annehmen wollen. "So nebenbei" was dazuverdienen. Aber sein Geld hätte er schon noch gern. 204 Euro für 17 Tage Lohn und Spesen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat

0 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden