Cham

Das Pony ist jämmerlich verreckt: Angeklagter fühlt sich trotzdem unschuldig


Symbolfoto: Jochen Lübke/dpa

Symbolfoto: Jochen Lübke/dpa

"Ich hab von vornherein gesagt, dass ich mich nicht um die Pferde kümmere", wiederholte der 48-jährige Angeklagte vor dem Chamer Amtsgericht. Das verendete Pony und ein Warmblut als Reitpferd habe der Untertraubenbacher seiner zweiten Ehefrau und einer Tochter geschenkt. "Die waren da schon total abgemagert", gab er zu Protokoll. Die Tiere stammten aus einem Stall in der Nachbarschaft, der ebenfalls schon öfters Besuch vom Veterinäramt bekommen hat.

"Wir wollten die aufpäppeln", bestätigte die Gattin. Wenige Wochen später war das Pony tot. "Verhungert", attestiert Dr. Heiko Schirmann, stellvertretender Sachgebietsleiter des Veterinäramtes in Deggendorf. Am Schluss hätte das Tier nur noch eine dünne Schicht auf den Knochen getragen. Hinzu komme eine gebrochene linke Hüfte, die es dem Tier unmöglich gemacht haben muss, überhaupt noch aufzustehen. Außerdem habe sich der Körper bereits so aufgezehrt, dass sogar die physiologischen Fettdepots am Bauch, rund um Niere und Herzkranzgefäße bereits fehlten. Hinzu kommt ein "desaströser Zahnbefall", sprich das Pony hätte ohnehin kaum mehr kauen können, selbst wenn etwas vor ihm gelegen hätte. Doch der Untertraubenbacher fühlte sich keineswegs schuld am Tod des Tieres. Seine Frau und Tochter hätten dreimal täglich gefüttert und gemistet.

Für das Vergehen nach dem Tierschutzgesetz forderte Staatsanwältin Daxl aufgrund der Vorstrafen für den Angeklagten fünf Monate Haft, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung sowie 2.500 Euro Geldstrafe. "Das Tier ist jämmerlich verreckt", führte sie ins Feld. Besonders beeindruckt habe sie die Antwort des Tierarztes Schirmann, ob das Ende schmerzhaft gewesen sei: "Nein", sagte der. "Extrem schmerzhaft! Für die Gattin schlug die Staatsanwältin 90 Tagessätze zu je 15 Euro vor.

Zu einem Urteil kam es letztlich nicht mehr. Der Angeklagte nutzte sein letztes Wort, um dem Richter "Befangenheit" vorzuwerfen. Ein sichtlich entnervter Kramer vertagte am Abend nach zähen Stunden der Beweisaufnahme die Sitzung. Nun will der Angeklagte doch einen Rechtsbeistand bemühen.