Neues Widerrufsrecht für Immobilienkredite

Verbraucherschützer: Verträge jetzt noch prüfen lassen!


Die Widerrufsbelehrung in Immobilienkrediten ist oft fehlerhaft. Die Bundesregierung will jetzt die Vorschriften ändern - zum Vorteil von Banken.

Die Widerrufsbelehrung in Immobilienkrediten ist oft fehlerhaft. Die Bundesregierung will jetzt die Vorschriften ändern - zum Vorteil von Banken.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Pro Banken, contra Verbraucher - nach diesem Motto krempelt die Bundesregierung das Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten um.

So sieht das jedenfalls die Verbraucherzentrale Bayern. Vorgesehen sei, die bisherige Regelung zu beschränken, heißt es. "Die Lobbyarbeit von Banken und Sparkassen war anscheinend so erfolgreich, dass bereits in 2016 bei vielen Immobilienkreditverträgen die Verjährung des Widerrufsrechts droht", sagt Verbraucherzentralen-Mitarbeiter Sascha Straub.

Viele der seit November 2002 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge enthielten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, schildert der Finanzdienstleistungsexperte. Das bedeute, dass Verträge Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen können - selbst nach Rückzahlung des Kredits. Straub erläutert das am Beispiel der Vorfälligkeitsentschädigung. Sie könne man auf diesem Weg zurückverlangen.

Wann das neue Widerrufsrecht in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Spätestens bis 21. März nächsten Jahres muss sie der Gesetzgeber jedoch umsetzen. Heikel für Kreditnehmer: Auf für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, haben sie in Zukunft das Nachsehen.