Weiden in der Oberpfalz

Säugling getötet und in Müll geworfen: Sechs Jahre Haft für Mutter


Die Angeklagte soll ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einem Müllcontainer entsorgt haben.

Die Angeklagte soll ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einem Müllcontainer entsorgt haben.

Eine Frau verheimlich ihre Schwangerschaft. Auf der Toilette eines Supermarktes bringt die 21-Jährige ein Mädchen auf die Welt, tötet es und wirft die Leiche in den Müll. Wegen Totschlags erhält sie sechs Jahre Haft. Der Richter kritisiert ihr familiäres Umfeld scharf.

Für die Tötung ihres Neugeborenen ist eine 21-Jährige aus der Oberpfalz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Weiden sprach die Frau aus Neustadt an der Waldnaab am Montag wegen Totschlags in einem minderschweren Fall schuldig. Die Frau habe das Mädchen auf einer Kundentoilette eines Supermarktes zur Welt gebracht und anschließend getötet, begründete der Vorsitzende Richter, Walter Leupold, das Urteil. Die Polizei hatte die Leiche des Säuglings zwei Tage nach der Geburt in einem Müllcontainer gefunden.

Der Richter wertete die Situation, in der sich die 21-Jährige befand, als mildernden Umstand. "Die junge Frau war mit der Situation völlig alleine gelassen. Sie wollte das Kind nicht von vornherein töten." Die bei ihrem Vater lebende Frau hat bereits zwei uneheliche Kinder (vier und zwei Jahre alt), zudem hat sie eine Abtreibung hinter sich.

Zwar hätten die gesamte Familie und auch Arbeitskollegen von der erneuten Schwangerschaft wissen müssen, doch geholfen habe der jungen Frau niemand, erläuterte Leupold. "Auf der Anklagebank sitzt nur sie. Aber es stellt sich schon die Frage, ob ihr Vater nicht auch dazugehört." Die Familie habe ihr nicht geholfen, so sei sie in die für sie ausweglose Lage geraten.

Nach der Geburt auf der Toilette, bei der ihr zweijähriger Sohn anwesend war, stopfte sie dem Mädchen nach Überzeugung des Gerichts Papiertücher in den Mund und erstickte es so. Die Angeklagte hatte die Tötung bestritten und vor Gericht ausgesagt, dass sie das Kind später holen und in eine Klinik bringen wollte. "Das wollte sie zu keinem Zeitpunkt", widersprach jedoch das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung der 21-Jährigen kündigt an, die Höhe des Strafmaßes überprüfen lassen zu wollen. "Wir werden fristgemäß Revision einlegen", sagte Rechtsanwalt Christoph Scharf. Er hatte in seinem Plädoyer vier Jahre Haft wegen Aussetzung eines Neugeborenen gefordert.