Prozess

"Barbarenschatz"-Finder erhält geringere Strafe


Der Entdecker des "Barbarenschatzes" bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben.

Der Entdecker des "Barbarenschatzes" bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben.

Der Entdecker des "Barbarenschatzes" bleibt dabei: Er wollte den spektakulären Fund abgeben. Vor dem Landgericht Frankenthal wehrt sich der Mann gegen eine Verurteilung wegen Unterschlagung. Mit Erfolg: Seine Strafe wurde verringert.

Der Finder des sogenannten Barbarenschatzes bekommt eine kürzere Bewährungsstrafe als zunächst gedacht. In einem Berufungsprozess verringerte das Landgericht Frankenthal am Montag eine frühere Strafe des Amtsgerichts Speyer von 15 auf 8 Monate, bestätigte ansonsten aber die Verurteilung des Mannes wegen Unterschlagung. Ausschlaggebend sei, dass er Mitte Dezember 2013 Archäologen zwar Funde übergeben, den weitaus bedeutenderen Schatzfund dabei aber trotz Nachfrage nicht erwähnt habe, sagte die Vorsitzende Richterin. Den hatte er erst Tage später gemeldet, als Fotos davon der Polizei in die Hände gefallen waren.

Mit dem Berufungsverfahren hatte sich der Mann gegen das Urteil des Amtsgerichts wehren wollen. Nach dessen Feststellung hatte er die teilweise als einmalig bezeichneten Gold- und Silberfunde aus dem fünften Jahrhundert nach Christus zwar mehrere Monate nach der Entdeckung herausgerückt - aber nur aus Angst vor Ermittlungen. In Rheinland-Pfalz gehören Funde, die kulturhistorisch wertvoll sein können, unter bestimmten Umständen automatisch dem Staat. Seine Anwälte hatten am Montag einen Freispruch gefordert. Die Vertreterin der Anklage hatte dagegen die 15 Monate Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht verhängt hatte, als angemessen bezeichnet. Der Mann muss zudem 2.000 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz überweisen.