Landkreis Landshut

Missbrauch von Notrufen ein Missverständnis - Verfahren eingestellt


Christina D. wähnte ihren kranken Lebensgefährten in Gefahr und wählte den Notruf - obwohl ihm nichts fehlte. Strafbar gemacht hat sie sich damit aber nicht.

Christina D. wähnte ihren kranken Lebensgefährten in Gefahr und wählte den Notruf - obwohl ihm nichts fehlte. Strafbar gemacht hat sie sich damit aber nicht.

Von kö

Zusammenziehen wäre eine Möglichkeit. Oder skypen. Jedenfalls, so Amtsrichter Michael Pichlmeier zu Christina D., solle sie sich künftig über die körperliche Verfassung ihres Lebensgefährten im Klaren sein, ehe sie den Notruf wähle.

Wie so oft in der Vergangenheit, hatte Christina D. auch am 12. Juni die Rettung in die Niedermayerstraße zu ihrem Lebensgefährten gerufen. Die Polizei war gleich mitgekommen - und dieser gegenüber erklärte der 67-Jährige, dass es ihm gut gehe. "Ich weiß nicht, warum meine Lebensgefährtin immer den Notruf wählt", sagte er. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren gegen Christina D. ein: Jetzt musste sich die 59-Jährige wegen Missbrauch von Notrufen vor Gericht verantworten.

Sie habe gedacht, ihr Lebensgefährte befinde sich in einer Notlage, hatte sich Christina D. am ersten Verhandlungstag verteidigt. Fünf bis sechs Mal habe sie an diesem Tag mit ihm telefoniert. Dabei habe er immer wieder gesagt, dass es ihm sehr schlecht gehe. Das konnte ein Polizist, der auf den Notruf hin mit seinem Kollegen ebenfalls in die Niedermayerstraße gefahren war, nicht bestätigen. Der 67-Jährige habe auf das Klingeln hin ganz normal die Tür geöffnet, so der Zeuge. Er sei überrascht gewesen über das ganze Aufgebot vor seiner Wohnung.

Nachdem der Rentner trotz Ladung nicht vor Gericht erschien, ließ sich der Sachverhalt am ersten Verhandlungstag nicht mehr aufklären. Am Mittwoch wurde der 67-Jährige - der im Rollstuhl sitzt und offensichtlich gesundheitlich stark angeschlagen ist - dann von der Polizei gebracht. Er habe beim ersten Termin niemanden gehabt, der ihn zum Gericht hätte fahren können, sagte er entschuldigend. An die Ereignisse vom 12. Juni will er keine Erinnerung mehr haben. Das könne schon sein, meinte er schulterzuckend auf den Vorhalt Richter Pichlmeiers, dass an jenem Tag Polizei und Rettung bei ihm gewesen seien. Das passiere öfter mal, dass er die Rettung brauche. "Mich haut's um. Plötzlich. Ohne Vorwarnung." Dann liege er etwa hilflos im Bad auf dem Fußboden. Er sei auch schon häufiger von der Rettung ins Krankenhaus eingeliefert worden. "Es ist schon gut, dass sich meine Lebensgefährtin da kümmert."

Nachdem sich nicht mehr klären ließ, was genau am 12. Juni los war, regte Pichlmeier schließlich die Einstellung des Verfahrens an. Die Staatsanwaltschaft, die von einem Missverständnis an jenem Tag ausging, willigte ein. In Zukunft solle sie halt besser prüfen, wie es ihrem Lebensgefährten gehe, sagte Pichlmeier zu Christina D. "Es ist ja gut und begrüßenswert, wenn man hilft, aber wenn ein Rettungseinsatz umsonst in Gang gesetzt wird, ist das auch ganz schön ärgerlich." Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.