Freyung/Passau

Verfahren gegen Dominik R. - Revisionen


Im Fall des Dominik R. haben sowohl Verteidung als auch Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Archivfoto)

Im Fall des Dominik R. haben sowohl Verteidung als auch Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (Archivfoto)

Von Redaktion idowa

Am 20. November ist das Urteil gegen Dominik R. vor dem Landgericht Passau gefallen. Er wurde zu zwölf Jahren Haft für den tödlichen Messerangriff auf seine frühere Freundin verurteilt. Das Urteil lautet auf Totschlag. Bislang ist es noch nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung haben Revision eingelegt. Kristin Wendler, Richterin am Landgericht Passau, erklärt den Stand des Verfahrens.

Zeitnah nach dem Urteilsspruch haben die beiden Prozessparteien das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Eine Vorsichtsmaßnahme, wie Kristin Wendler erklärt. Denn die Frist für ein solches Rechtsmittel ist kurz.

"Momentan ist das Urteil somit noch immer nicht rechtskräftig. Das hat zur Folge, dass Dominik R. jetzt immer noch in Untersuchungshaft und nicht in Strafhaft sitzt," erklärt die Richterin die Auswirkungen der Revision.

Wie geht es jetzt weiter? Momentan gibt es nur den mündlichen Urteilsspruch in dem Fall. Das Gericht hat nun mehrere Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Dann können die beiden Prozessparteien entscheiden, ob die Revision zurückgenommen wird oder nicht. Falls dies nicht passiert, geht das Verfahren vor den Bundesgerichtshof.

"Hier muss man aber beachten, dass dort nicht der ganze Prozess nochmals aufgerollt wird. Es werden zum Beispiel keine Zeugen mehr vernommen. Geprüft wird hier vielmehr, ob Verfahrensfehler gemacht wurden."

Manchesmal folgt nach einer Revison eine Verhandlung, in der die Parteien ihre Rügen einbringen können. Auf jeden Fall ist das letzte Wort in dem Fall noch nicht gesprochen.

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