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À la carte: Wer darf bei den bayerischen Kommunalwahlen was und wie sieht so ein Wahlzettel überhaupt aus?


Kathrin Hollmer (19) weiß schon, wen sie wählen wird. Damit Euch die Entscheidung leichter fällt, versucht sie Euch hier etwas Durchblick zuverschaffen.

Kathrin Hollmer (19) weiß schon, wen sie wählen wird. Damit Euch die Entscheidung leichter fällt, versucht sie Euch hier etwas Durchblick zuverschaffen.

Von Kathrin Hollmer

Am Sonntag sind in Bayern Kommunalwahlen. Damit ihr nicht zu überrascht seid, wenn ihr die - zugegeben etwas undurchsichtigen - Zettel in den Händen haltet, kläre ich euch heute mal auf. Dennn wenn man die Chance bekommt, ein bisschen mitzubestimmen, sollte man sie auch ergreifen!

Vor allem in Großstädten wie München scheint die Kommunalwahl allgegenwärtig zu sein. Auch hier steht ja unter anderem die Oberbürgermeisterwahl an, was die meiste Aufmerksamkeit auf sich zieht. Da wird emsig gegen das "Monster" Transrapid geschimpft, Wohnungen werden versprochen und so weiter. Die Straßen sind voll von Plakaten; Flyer werden unermüdlich verteilt. Auch in kleineren Städten steht das Thema ganz oben. Die Zeitungen und vor allem Straßenlaternen (als Plakatständer) beschäftigen sich mehrheitlich mit der Lokalpolitik und dem Wahlkampf. Und schließlich wird auch auf dem Land fleißig wahlgekämpft. Mit den kleineren Dimensionen wird es aber nicht weniger gefährlich. Denn auch in Hinteroberdupfing gehts in diesen Tag rund. Aber: Was hat es nun eigentlich auf sich mit den Kommunalwahlen und warum wird ihnen so große Aufmerksamkeit geschenkt? Hier die harten Fakten:

Wer wird eigentlich gewählt?
Es können Bürgermeister und (Markt-) Gemeinderäte oder Stadträte, sowie Kreistage und Landräte gewählt werden. Das muss nicht überall gleich sein, weil es möglich ist, dass zum Beispiel in einzelnen Gemeinden einmal außerhalb der regulären Wahlen gewählt werden musste.

Wie oft finden Kommunalwahlen statt?
In Bayern alle sechs Jahre (in anderen Bundesländern schwankt die Zahl zwischen vier und sieben Jahren). Die Kommunalwahlen im Freistaat bezeichnet man als Verhältniswahl mit offenen Listen. Mit diesem System hebt sich Bayern (mal wieder) vom Rest Deutschlands ein wenig ab. So können verschiedene Parteien und Wählergruppen Listenverbindungen eingehen, es gibt keine Sperrklausel und es gibt die Möglichkeit des Kumulierens (bis zu drei Stimmen kann man einem Kandidaten geben) und des Panaschierens (die Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Etwas verständlicher ausgedrückt, es gilt das Prinzip "Person vor Partei": Man muss nicht eine einzige Partei oder Wählergruppe im Paket wählen, sondern kann seine Stimmen direkt einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern geben. Durch dieses System wird eine personenbezogene Wahlentscheidung begünstigt, wohingegen die Partei oder Wählergruppe nicht so stark im Vordergrund steht. Dies bietet vor allem für kleinere Parteien eine reelle Chance, Mandatsträger zu stellen, wenn diese einen entsprechenden Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad haben.

Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)
Alle Deutschen und Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Alter von über 18 Jahren. Außerdem muss man sich mindestens drei Monate lang in der Gemeinde/im Landkreis/in der Stadt mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufgehalten haben und darf nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein (ja, sowas gibts). Vorsicht: Ohne Eintragung ins Wählerverzeichnis hat man kein Stimmrecht! Jeder Wahlberechtigte erhält einige Wochen vor der Wahl eine Wahlkarte, die man dann zur Wahl mitbringen muss (sonst darf man seine Stimme nicht abgeben!) In anderen Bundesländern, beispielsweise Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt oder auch in Berlin darf man bereits mit 16 Jahren an der Kommunalwahl teilnehmen.

Wie es der Name schon verrät, handelt es sich um ein Wahlrecht, nicht um eine Pflicht. Wenn man am Tag der Wahl aber aus zwingenden Gründen verhindert ist, kann man mittels Briefwahl trotzdem wählen.

Wer darf sich aufstellen lassen? (passives Wahlrecht)
Um als Gemeinderatsmitglied oder (ehrenamtlicher) erster Bürgermeister zu kandidieren, muss man sich seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde aufhalten. Bürgermeister- und Landratskandidaten müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche sein.

Was sind die Aufgaben der Kommunen?
Sie kümmern sich beispielsweise um kulturelle Einrichtungen, Sportanlagen, Feuer- und Katastrophenschutz, Schulentwicklungsplanung und vieles mehr. Deswegen sind die Kommunalwahlen nicht als unwichtig gegenüber den "großen" Wahlen zu betrachten. Denn besonders in den Gemeinden beziehungsweise Städten treffen einen solche Entscheidungen ganz schnell persönlich.

Der Wahlvorgang: Wie stellt man sich das Menü zusammen?
Leider kann ich euch jetzt keine genauen Angaben machen, wie viele Stimmen ihr vergeben dürft, beziehungsweise sogar eigentlich, wen ihr überhaupt wählen könnt, wie ich auch oben schon erklärt habe. Denn das kann in jedem Dorf und in jeder Stadt anders sein. Und uns steht hier ja auch nur eine Seite zur Verfügung... Man kann sich das Ganze aber immer wie ein Buffet vorstellen, aus dem man einige Gerichte auswählen darf. Den Kandidaten, die man überzeugend (oder sympathisch) findet, kann man (bis zu drei) Stimmen geben. Die Kandidaten müssen nicht aus ein und derselben Partei sein, dürfen es aber. Man muss auch nicht seine ganzen Stimmen vergeben, umgekehrt jedoch muss man aufpassen, dass man nicht zu viele Stimmen vergibt, denn sonst ist der Wahlzettel ungültig.

Die andere Möglichkeit ist, nach Partei zu wählen, das heißt seine gesamten Stimmen einer einzigen Partei zu geben. Dann erhalten die ersten Personen auf der Liste die Stimmen (Listenkreuz). Natürlich kann man auch Einzelstimmen und Listenkreuz kombinieren, die Stimmen beim Listenkreuz zählen dann aber nur soweit, wie noch Stimmen übrig sind.

Und ein ganz heißer Tipp zum Schluss: Wegen der Anzahl der Stimmen haltet euch am besten an die Angaben, die auf dem Wahlzettel stehen! Dann kann nichts schief gehen.