PI Vilsbiburg
Trotz Allgemeinverfügung war die Gaststätte offen
4. April 2020, 14:44 Uhr aktualisiert am 4. April 2020, 14:44 Uhr
In Velden im Landkreis Landshut hatte am Freitagabend eine Gaststätte trotz des Verbots geöffnet. Offenbar hatten Wirt und Gäste gegen die Allgemeinverfügung verstoßen.
Am Freitag wurde eine Überwachung der aktuell geltenden Bestimmungen der Ausgangsbeschränkung durch die örtliche Polizei fortgeführt. In einer der kontrollierten Gaststätten wurden Speisen nur für Selbstabholer zubereitet. Dies stelle grundsätzlich kein Problem dar, wie die Polizei in ihrem Bericht schreibt. Allerdings hatte der Gaststättenbetreiber für die Wartenden eine Sitzgelegenheit hergestellt und Getränke wurden ausgeschenkt. Das galt als Gaststättenbetrieb. Zwei Menschen mit unterschiedlicher Meldeadresse warteten zusammen auf ihre Speisen, was einen weiteren Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung darstellt. Im weiteren Verlauf des Abends wurden weitere Personen festgestellt, die wiederum nicht in einem Hausstand leben, aber sich dennoch zusammen auf den Weg machten, um Zigaretten zu besorgen. Sämtliche Betroffene müssen mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetzes rechnen.