PI Deggendorf

Drohne gestohlen und weitere Meldungen


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Von Polizei

Deggendorf: Drohne gestohlen

Am Freitag gegen 18.20 Uhr befand sich ein junger Mann in einem Elektronikfachgeschäft im "DEGGS" in Deggendorf. Zwei Angestellte wurden auf ihn aufmerksam, als er im Bereich der Drohen stöberte. Als der Herr dann den Markt verließ, fehlte eine Drohe, der Marke DJI, Mavic Air, im Wert von 1.000 Euro. Als der vermeintliche Dieb von den Angestellten zur Rede gestellt werden sollte, flüchtete er in Richtung Innenstadt, wo er seine Verfolger abschütteln konnte. Beschrieben wird er als etwa 25 Jahre alt, 180 bis 185 Zentimeter groß, osteuropäisches Aussehen, schlank, kurze braune Haare. Er hatte eine auffallende große, weiße Tasche einer Drogerie-Kette bei sich. Hinweise auf den Täter erbittet die Polizei Deggendorf.

Deggendorf: Elektrogeräte aus Auto geklaut

Am Freitag gegen 20 Uhr wollte ein Deggendorfer seine gekauften Waren bei einem Elektrofachmarkt in der Hans-Krämer-Straße in Deggendorf abholen. Er übernahm einen Waschmaschine der Marke LG und eine Kühl-/Gefrierkombination der Marke OK an der Warenausgabe und ließ sie dann dort unbeaufsichtigt zurück um sein Auto zu holen. Als er etwa fünf Minuten später wieder kam waren die beiden Geräte verschwunden. Der Wert der beiden Elektrogeräte beträgt 750 Euro. Die Polizei bittet um Hinweise.

Deggendorf: Rat der Polizei nicht befolgt

Am Samstag gegen 4.50 Uhr wurde eine Streife der Polizei Deggendorf zu einer Streitigkeit in der Hans-Krämer-Straße gerufen, die geschlichtet werden konnte. Bei einem der Beteiligten, einem 21-jährigen Studenten aus Deggendorf, wurde eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt. Der Wert wurde ihm mitgeteilt und er wurde darüber belehrt, sein Fahrrad, dass er bei sich führte, vor Ort stehen zu lassen und zu Fuß nach Hause zu gehen, was er angab zu tun. Kurz darauf wurde eben dieser junge Mann, mit dem Fahrrad fahrend, durch die selbe Streife wie vorher, einige Straßen weiter, an der Angermühle wiedergesehen. Er wurde angehalten und es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Den unbelehrbaren Studenten erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.